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Wieso ein Nachtkulturfonds?

Das Zürcher Nachtleben steht für die kulturelle Vielfalt in der Stadt Zürich. Rund 180 Nachtleben relevante Unternehmen führen jährlich auf eigenes Risiko rund 15’000 kulturelle Veranstaltungen durch. Dieses Angebot trägt nicht nur zur Attraktivität der Stadt bei, das Nachtleben, Bars und Festivals stellen einen wichtigen wirtschaftlichen und kulturellen Faktor dar. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde die Nachtkultur nur sporadisch gefördert. Nur drei von rund 180 relevanten Nachtkulturunternehmen erhalten eine reguläre Förderung, nur wenige profitierten von einer Projektfinanzierung. Allen Bereichen gemeinsam ist, dass die Betriebskosten in den letzten Jahren gestiegen sind und dass zunehmend in Schall und Emissionsschutz investiert werden muss. Der Zürcher Nachtkulturfonds soll nun die eigenen Abwehrkräfte stärken, in dem die Möglichkeit geschaffen wird, spezifische nicht voraussehbare Risiken, wie sie gerade mit der Covid-19 Pandemie vorliegen und ausserordentliche Umbaukosten mitzutragen, es soll aber auch möglich sein, zum Beispiel Talent- und Jugendanlässe (ü16 Partys) sowie überbetriebliche Projekte zu fördern. Als Vorbild dienen die Hamburger Clubstiftung mit «Save Our Sounds» sowie der Lärmschutzfonds Berlin.

Statuten Zürcher Nachtkulturfonds
FAQ Zürcher Nachtkulturfonds (Stand 25.11.2020)

Was wird unterstützt?

Mit dem neu geschaffenen Nachtkulturfonds, wird ein nachhaltiges Förderinstrument aufgebaut, welches zu Covid-19 Zeiten zu einer Notfallkasse, für Unternehmen und für die Nachtkultur wichtige Einzelpersonen, werden kann, zukünftig damit aber auch betriebsinterne und betriebsübergreifende Nachtleben-Projekte unterstützt werden können. Die Vergabe der Gelder ist an ein Reglement verknüpft und der Entscheid wird durch einen unabhängigen Beirat gefällt.

Reglement Zürcher Nachtkulturfonds (Stand 25.11.2020)

Innovation und Nachhaltigkeit

Die Mittel des Nachkulturfonds können zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit Innovation und Nachhaltigkeit verwendet werden. Beispiele sind: Schallschutzbauten, Energiesanierungen etc. Der Finanzierungsanteil beträgt jeweils maximal 50% vom Investitionsvolumen. Im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie ist es auch denkbar, dass Investitionen in Covid-19 Schutzmassnahmen, z.B. Einbau einer optimierten Lüftung, mitfinanziert werden.

Betriebssicherungen (Covid-19 Nothilfe)

Die Mittel des Nachtkulturfonds können in einer Notsituation, in Form von à fonds perdu Beiträgen zur vorläufigen Liquiditätssicherung zur Verfügung gestellt werden. Der Notstand muss begründet werden, der Betrieb muss glaubhaft darstellen, was er alles unternommen hat um die Liquidität zu sichern und belegen, dass es sich um ein gesundes Unternehmen handelt. Es werden nur Verbindlichkeiten übernommen, die einen Betrieb nachweislich in eine finanzielle Notlage bringen. Dabei kann es sich um folgende Ausgaben handeln:

  • Offene Rechnungen von Künstlern, Freelancern etc. welche eine Leistung erbracht haben, diese aber noch nicht bezahlt worden sind
  • Rechnungen von Lieferanten und Dienstleister
  • Abgabe an die Sozialversicherungen
  • Mieten, wenn es keine nationale Lösung gibt (Covid-19 Geschäftsmietgesetz)
  • Kranken-, Unfallversicherungsprämien

Betriebsübergreifende Projekte, Umsetzung von Visionen

Die Mittel des Nachtkulturfonds können für die Finanzierung von betriebsübergreifenden Projekten verwendet werden. Dabei geht es um Visionen, die den Ruf der Stadt Zürich als einer der Nachkulturorte in Europa fördern. Im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie ist es auch denkbar, dass Investitionen in gemeinsame Schutzmassnahmen, z.B. der Kauf von Hygienemasken, über den Fond getätigt werden können.

Beirat

Zusammensetzung Beirat, Stand 09.02.2020:
Isabelle Tschäppeler (BCK Vorstand)
Alexander Bücheli (BCK Vorstand)
Phillipp Meier (Vertretung NachtStadtrat)
Thomas Hug (Pro Nachtleben Zürich)
Luca Papini (DJ, Host, MC, Dragqueen Tara LaTrash)
Céline Werdelis (Radio 24/Tele Züri/Bandfotografie)
Philipp Schnyder von Wartensee (m4music, Migros-Kulturprozent)
Martin Bürki (Gemeinderat)
Jessica Summa (Summation)
Johnny Roxx (DJ)
Peter Roth (Zürcher Barkultur)
Rosanna Grüter (DJ)
Anna Schindler (Stadt Zürich, Direktorin Stadtentwicklung)

Gesuche einreichen

Gesuche können jeweils zweimal jährlich elektronisch eingereicht werden, die Stichdaten sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Kalenderjahres. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 30 Tage.

30.03.2021: Release der zweiten Unterstützungstranche
Die Gesuchrunde II wurde am 30.03.2021 eröffnet. Gesuche auf Unterstützung können bis und mit Mittwoch, den 14.04.2021, an guetnacht@bckzh.ch eingereicht werden. Insgesamt stehen 80’000 Sfr. zur Verfügung, die maximal Unterstützungssumme liegt bei Unternehmen bei CHF 25’000.- und CHF 5’000.- bei einer Privatperson.
> Bitte folgendes Formular verwenden (Word-Formular)

Auskunft erteilt, Alexander Bücheli, +41 76 574 49 76

Medienmitteilung vom 31.03.2021

Februar 2021: Erste Unterstützungstranche wurde ausbezahlt
15 Gesuche wurden innerhalb einer Woche eingereicht. Nach der Prüfung der Unterlagen hat diese Woche der Beirat des Zürcher Nachtkulturfonds entschieden 14 Gesuche mit Total 70’000 Sfr. zu unterstützen.
In drei Fällen handelt es sich dabei um Nachtkulturunternehmen (1 Betrieb und 2 Veranstaltungslabes), die aufgrund von Verbindlichkeiten vor einem drohenden Konkurs oder Mietkündigung stehen und die bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Form von Unterstützung erhalten haben. In 11 Fällen werden Einzelpersonen unterstützt, die normalerweise als DJ, Lichtkünstler*in, Ton- oder Lichtingenieur*in das Zürcher Nachtleben zum Teil schon seit Jahrzehnten mitgestalten und aufgrund von jeweils kleinen Pensen oder infolge eines Jobwechsels im Sommer keinen Anspruch auf Kurzarbeit hatten oder selbständig tätig sind und der Erwerbsersatz für die Deckung der Lebenskosten nicht ausreicht. Die finanzielle Not ging dabei so weit, dass der Übungsraum zur Wohnung wurde, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu werden.Der durch die Gesuche sichtbar gewordene Unterstützungsbedarf bestärkt die BCK darin, dass gemeinsame Fundraising «Für eine gute Nacht, Usgeh statt Usgah» weiter zu führen. Damit im März die nächsten Gesuche unterstützt werden können, zählen wir weiterhin auf die Solidarität unserer Gäste, auf die von ehemaligen Nachtschwärmern und uns nachstehenden Unternehmen. Je mehr Geld zusammenkommt, desto mehr Härtefälle können unterstützt werden, desto mehr Geld bleibt um nach Covid-19 spannende Projekte zu realisieren!

Nächste Unterstützungsrunde, vorraussichtlich Ende März/Anfang April.
Medienmitteilung vom 12.02.2021