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National- und Ständeratswahlen 2023, <strong>Wahlempfehlung «Züri wählt»</strong>

National- und Ständeratswahlen 2023, Wahlempfehlung «Züri wählt»

Zürich, 26. September 2023 – Die IG Zürcher Gastfreundschaft (Gastro Zürich, Gastro Stadt Zürich, Bar & Club Kommission, Zürcher Hotellerie) empfiehlt für die National-und Ständeratswahlen 36 Kandidat*innen aus dem Kanton Zürich. Sie alle zeigen sich besonders gastro, hotellerie-, tourismus- und nachtkulturaffin. Parteiübergreifend werden diese zur Wahl für ein gastfreundschaftliches Zürich empfohlen.

Über den Sommer wurden parteiübergreifend alle interessierten Kandidat*innen aus dem Kanton Zürich mit einer Online-Umfrage zu ihren Positionen bezüglich Gastronomie, Hotellerie und Nachtleben befragt.

Insgesamt nahmen 120 Kandidat:innen an der Umfrage teil. 91 füllten den Fragebogen komplett aus, davon sind 62% sind männlich, 38% weiblich. Die meisten Kandidat:innen, 90%, kandidieren zum ersten Mal. Die meisten Kandidat*innen nahmen von der SVP teil, 26%, gefolgt von der SP (20%), der FDP (17%), den Grünen und der GLP (jeweils 11%), der Mitte (8%) und von der Alternativen Liste (2%). Parteien wie die EDU, Piraten oder Aufrecht Zürich haben sich nicht an der Umfrage beteiligt.

Die Auswertung der Online-Befragung zeigt erfreulicherweise eine parteiübergreifende Unterstützung, wenn es um optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, den Schutz oder die kulturelle Anerkennung von Nachtkulturorten geht. 

Neben der «Züri wählt» Online-Umfrage, flossen auch die Ergebnisse der nationalen Tourismusbefragung und von allenfalls schon vorhandenen Erfahrungen in Bezug auf die Zusammenarbeit, z.B. im Rahmen der Gemeinderätlichen Gruppe Food, Bar, Club und Musik-Kultur, in die Beurteilung ein. Aus allen Rückmeldungen hat die IG Zürcher Gastfreundschaft 36 Nationalrats- und 3 Ständerats-Kandidat*innen mit dem gastfreundschaftlichsten Profil identifiziert und empfiehlt diese am 22. Oktober zur Wahl.

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<strong>Medienmitteilung vom 04.07.2023: Freitag, 07. Juli Start des zweiten Jahres des Pilotversuchs Mediterrane Nächte für Zürich</strong>

Medienmitteilung vom 04.07.2023: Freitag, 07. Juli Start des zweiten Jahres des Pilotversuchs Mediterrane Nächte für Zürich

Geschätzte Medienschaffende

Am Freitag, den 07.07.2023 startet zeitgleich mit dem Züri Fäscht das zweite Jahr des Pilotversuchs Mediterrane Nächte an der Limmat. Rund 80 Gastronomiebetriebe werden bis Samstag, den 12.08.2023, an sechs Wochenenden, jeweils Freitag und Samstag ihre Terrassen und Boulevardflächen bis längstens 02.00 Uhr geöffnet haben.

Der Pilotversuch wird weiterhin von flankierenden Massnahmen einer Hotline für Anwohner:innen sowie Lärm-Patrouillen begleitet und von der Stadt ausgewertet.

Die Hotline dient als Anlauf- und Vermittlungsstelle für Anwohnende. Nimmt sich aber auch anderen Anliegen, die in Zusammenhang mit den Mediterranen Nächten stehen, an. Die Hotline ist jeweils unter 076 548 18 92 von 23.00 bis 03.00 erreichbar.

Die Lärm-Patrouillen sind zwischen 23.00 und 03.00 unterwegs. Diese sind mobil und können z.B. bei einer Lärmklage, zu einem Betrieb beordert oder von den teilnehmenden Betrieben als Unterstützung angefordert werden.

GoogleMap der teilnehmenden Betriebe 2023: https://bit.ly/44w84Ny 

Gastro Stadt Zürich und die Bar & Club Kommission würden sich sehr über eine Berichterstattung sowie Publikation der Hotline-Nr. freuen.

Download Medienmitteilung vom 04.07.2023

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SBCK Medienmitteilung 11.06.2021: Eine erste Perspektive für Tanzveranstaltungen und die Nachtkultur in der Schweiz, doch für die meisten Clubs fehlt weiterhin die wirtschaftliche Grundlage

SBCK Medienmitteilung 11.06.2021: Eine erste Perspektive für Tanzveranstaltungen und die Nachtkultur in der Schweiz, doch für die meisten Clubs fehlt weiterhin die wirtschaftliche Grundlage

Die Schweizer Bar & Club Kommission ist erfreut darüber, dass der Bundesrat im Rahmen der nächsten Öffnungsschritte ab 28.06.2021, die heute in Konsultationg geschickt worden sind, den Schweizer Nachtkulturunternehmen, den Veranstalter:innen erstmals nach 8 Monaten wieder eine Perspektive bietet.

Die Möglichkeit Tanzveranstaltungen draussen mit bis zu 5’000 Gästen, basierend auf Zutrittsbeschränkung, dafür ohne Maskenpflicht, durchführen zu können, ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Veranstaltungsbranche. Nun liegt es an den Gemeinden und Kantonen diesen Sommer vereinfachte Möglichkeiten zu schaffen, dass solche Veranstaltungen in der Realität bewilligt und auch durchgeführt werden können. Erfreulich ist auch, dass für die Gastronomie die Anzahl der Personenzahl pro Tisch auf der Terrasse und in Innenräumen erhöht worden sind und das draussen die Maskentragpflicht fällt.

Anders sieht die Stimmung bei den Clubs aus. Die Beschränkung auf 250 Gäste (indoor) wird es nur den wenigsten Betrieben (ca. 1/5) ermöglichen, ihren Betrieb wirtschaftlich zu führen. Die meisten Betriebe würden mit dieser Einschränkung wohl noch geschlossen bleiben. Möchte der Bundesrat der Kultur der Nacht tatsächlich eine Perspektive bieten, muss die Zahl der Gäste auf 1’000 Personen erhöht werden.

Eine Zutrittsbeschränkung mittels Covid-19 Zertifikat stellt weiterhin eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit dar. Dabei hätte man sich gewünscht, im Rahmen von Pilotveranstaltungen, Erfahrungen mit dieser Schutzmassnahme zu sammeln. Die Schlüsselelemente sind das Covid-19 Zertifikat, dessen Befüllung mit Test- und Impfresultaten und die Bereitschaft der Bevölkerung dieses zu nutzen. Wie gross diese sein wird, wird sich wohl erst im Juli zeigen. Eine grosse Unsicherheit stellt weiterhin die Befüllung des Zertifikates dar, geschieht dies nicht möglichst bald und effizient, in allen Kantonen, dann nützt auch die beste technische Lösung nichts. Nicht nur dies, es braucht eine Vorgabe durch den Bund wie genügend, niederschwellige und kostenlose Testmöglichkeiten geschaffen werden können. Dies ist besonders wichtig um Jugendliche, die in der ersten Phase wohl nur mittels Covid-Tests ein Zertifikat erhalten, nicht zu diskriminieren.

Da für die Schweizer Nachtkulturunternehmen die wirtschaftliche Basis weiterhin noch nicht gegeben ist, nicht wenige Betriebe wohl trotz den Lockerungen noch gar nicht die Türen öffnen können, muss die Obergrenze für Härtefallhilfe sowie das Budget für Kulturausfallentschädigungen angehoben werden. Zudem braucht es eine klare Ansage, ab wann die Phase III eintritt, in welcher auch für Tanzveranstaltungen keine Schutzmassnahmen mehr umgesetzt werden müssen.

Mit der heute in die Konsultation geschickte Öffnungs-Tranche IIII reagiert der Bundesrat auf einen immer grösser werdenden Drang, nicht nur junger Menschen, das soziale Leben wieder aufzunehmen. Ein menschliches Bedürfnis welches jetzt schon zunehmend im Rahmen von privaten und illegalen Partys ohne Schutzkonzept gestillt wird. Es handelt sich um eine erste wichtige Perspektive, nun braucht es noch Nachbesserungen!

Medienmitteilung vom 11.06.2021

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SBCK Medienmitteilung 24.05.2021: Das Covid-Zertifikat bietet eine Perspektive für die Nachtkultur – jetzt müssen die Umsetzungsdetails geklärt werden, damit nach dem virtuellen Club-Festival «Dance Together» vom letzten Wochenende bald wieder gemeinsam im Club getanzt werden kann.

SBCK Medienmitteilung 24.05.2021: Das Covid-Zertifikat bietet eine Perspektive für die Nachtkultur – jetzt müssen die Umsetzungsdetails geklärt werden, damit nach dem virtuellen Club-Festival «Dance Together» vom letzten Wochenende bald wieder gemeinsam im Club getanzt werden kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei den letzten Mittwoch durch den Bundesrat vorgestellten Konkretisierungen bezüglich Einsatz des Covid-Zertifikats (GGG-Prinzip) um ein positives Signal, nach Monaten der Perspektivlosigkeit. Wird das Zertifikat wie angekündigt Anfangs Juni eingeführt, kann die Nachtkultur (Clubs, Tanzveranstaltungen) Ende Juni / Anfangs Juli mit einer Zutrittsbeschränkung auf Zertifikatsinhaber*innen wieder zugelassen werden.

Die Umsetzungsdetails sind noch unklar, allerdings geht die SBCK der Logik des Bundesrats folgend davon aus, dass sich auf Grund der Zutrittsbeschränkung – dem Schaffen einer covid-freien Zone – keine weiteren Schutzmassnahmen wie Kapazitätsbeschränkungen, Maskenpflicht oder sitzende Konsumation rechtfertigen lassen. Um die Akzeptanz des Zertifikats nicht zu gefährden sowie einer Diskriminierungsdiskussion vorzugreifen muss der Bundesrat sicherstellen, dass Testresultate von Beginn an als Alternative zur Impfung in das Zertifikat integriert werden können. Die Kantone sollen entsprechende Test-Kapazitäten gewährleisten, um den erhöhten Testbedarf bewältigen zu können. Und die Tests müssen als Alternative zur Gratis-Impfung kostenlos sein.

Die SBCK sowie ihre regionalen Verbände haben die folgenden Forderungen erarbeitet, damit das Öffnungsszenario des Bundesrats umsetz- sowie nachvollziehbar ausgestaltet werden kann:

  • Auf Grund der Schutzmassnahme Zutrittsbeschränkung (GGG-Prinzip) lassen sich keine weiteren Massnahmen (wie Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkung, Konsumationsverbot / sitzende Konsumation) rechtfertigen.
  • Im Juni sollen GGG-Pilotveranstaltungen im Clubsetting durchgeführt werden. Diese ermöglichen es die Umsetzbarkeit der Zutrittsbeschränkungen zu prüfen.
  • Darauf aufbauend sollen Tanzveranstaltungen mit bis zu 3’000 Personen ab Ende Juni / Anfangs Juli wieder durchgeführt werden können, sofern die epidemiologische Lage stabil bleibt.
  • Um eine Diskriminierung der jungen, ungeimpften Bevölkerung zu verhindern, muss der Zugang zu den Tests niederschwellig und kostenlos sein. Die Kantone sollen die entsprechenden Testkapazitäten gewährleisten, um die erhöhte Nachfrage bewältigen zu können.
  • Das vom Bund geplante Covid-19-Zertifikat muss im Juni bereit sein für einen Testbetrieb (Pilotveranstaltungen).
  • Negativ getestete sowie genesene Personen müssen das Covid-Zertifikat ab Einführung ebenfalls nutzen können.
  • Klärung der Haftungsfrage: was passiert wenn ein Gast den Vorverkauf nutzt und dann positiv auf Covid-19 getestet wird? Liegt das Risiko alleine beim Gast?

Zudem nehmen wir den Bundesrat beim Wort, dass die Zutrittsbeschränkung auf Zertifikatsinhaber nur eine vorübergehende Massnahme während der Phase II, Stabilisierungsphase, darstellt. Denn eine solche Einschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit lässt sich nur für einen bestimmten, möglichst kurzen, Zeitraum rechtfertigen. Es braucht eine konkrete Ansage, dass bei weiterhin stabiler epidemiologischer Lage sowie dem geplanten Impffortschritt ab der Phase 3, voraussichtlich September, keine Einschränkungen für die Nachtkultur mehr gelten werden.

Auch wenn das Covid-Zertifikat eine erste Perspektive darstellt, wird es noch weitere Monate dauern bis die Nachtkultur so etwas wie Normalität verspüren wird. Unabhängig ob Härtefall oder Entschädigung für Kulturunternehmen – die Covid-19 Unterstützung muss weitergeführt werden.

Dance Together – well, at least virtually…
Das virtuelle Club-Festival «Dance Together» hat letztes Wochenende einmal mehr aufgezeigt, welch wichtige Aufgabe die Nachtkultur innerhalb unserer Gesellschaft einnimmt. Über 500 Gäste (Avatare) nutzten die Möglichkeit sich zumindest virtuell mit Gleichgesinnten zu treffen. Die Beliebtheit der Videochat-Funktion bestätigt, wie wichtig der soziale Austausch mit gleichgesinnten im Rahmen einer Clubnacht ist und wie sehr unsere Gäste dies vermissen. Doch es zeigte sich auch wie wenig sich das Nachtleben durch eine virtuelle Welt ersetzen lässt und wie sehr die Bevölkerung sich nach realer Nachtkultur sehnt.

Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass Kultur- und Gastrobetriebe wichtige soziale Aufgaben übernehmen, jungen (und älteren) Menschen einen geschützten (kreativen, kuratierten, organisierten, sicheren, …) Rahmen für die so wichtige Work-Life-Balance bieten – und nicht zuletzt deshalb system- und gesellschaftsrelevant sind. Nicht nur die Nachtkulturunternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft – insbesondere die Jugend – braucht nun nach über einem Jahr Pandemie eine Aussicht auf Normalisierung.

Medienmitteilung vom 24.05.2021

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Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK): Drei-Phasen-Modell des Bundes, erste Perspektive für Veranstaltungen in der Schweiz

Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK): Drei-Phasen-Modell des Bundes, erste Perspektive für Veranstaltungen in der Schweiz

First out, last in, die Veranstaltungsbranche insbesondere das Nachtleben zählt zu den durch die Covid-19 Pandemie am stärksten betroffenen Branche der Schweiz. Seit nunmehr knapp 6 Monaten befinden sich tausende von Kulturunternehmen im zweiten Lockdown. Lange sah es so aus, als ob es noch eine Weile dauern wird bis auch die Veranstaltungsbranche eine Perspektive erhält. Überraschend, dafür umso erfreulicher ist, dass das heute vorgestellte Drei-Phasen-Modell bei einer guten epidemiologischen Lage vorsieht, dass Veranstaltungen ab frühestens Ende Mai für genesene, getestete und geimpfte Personen wieder durchgeführt werden können. Wichtig wäre es nun, dass Pilotveranstaltungen auf kantonaler Ebene, schon früher durchgeführt werden können. Daraus würden wichtige Erkenntnisse für die praktische Durchführung von Veranstaltungen mit Zugangangsbeschränkungen in der Schweiz resultieren. Ein Vorschlag, wie ihn die Schweizer Bar und Club Kommission, Ende März dem Bundesamt für Gesundheit unterbreitete.

Nun liegt die Hoffnung auf den Kantonen, dass der Vorschlag des Bundes auf offene Ohren stösst und verschiedene Kantone auch wissenschaftlich begleitete Testversuche zulassen. Um eine solide Basis für eine sichere Wiedereröffnung ab Ende Mai bereitzustellen. Wichtig ist, dass der Fokus von Pilotveranstaltungen auf der praktischen Umsetzung des Getestet Genesen Geimpft Prinzips liegt und allfällige Zugangsbeschränkungen nur für eine Übergangsphase gelten. Ein wichtiges Element für die praktische Umsetzung werden dabei technische Hilfsmittel, wie ein Covid-19 Ausweis, spielen. Um zu verhindern das jeder Kanton oder gar jeder Betrieb eine eigene Lösung nutzt, ein Chaos herrscht, braucht es hier eine nationale Lösung.

Die Türen der Schweizer Nachtkulturunternehmen stehen für das Durchführen von Pilotveranstaltungen offen, damit dank den daraus resultierenden Erkenntnissen möglichst bald eine Perspektive für die gesamte Veranstaltungsbranche entwickelt werden kann!

Keine wirkliche Perspektive gibt es weiterhin für grosse Veranstaltungen, die im Sommer 2021 geplant sind, diese sind mehr oder weniger davon abhängig, wie schnell das Impfen in der Schweiz vorwärts geht und davon, ob der geplante Schutzschirm für Veranstaltungen eine weitere Planungssicherheit bieten kann. Dieser befindet sich aber weiterhin in der Vernehmlassung beim Bundesrat, mit weiteren Absagen von Festivals ist zu rechnen.  

Medienmitteilung vom 21.04.2021

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Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK)

Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK)

Geschätzte Medienschaffende

Der Bundesrat hat heute weitere Lockerungsschritte verkündet. Positiv ist, dass Gastronomie sowie Kultur unter stark eingeschränkten Bedingungen ab dem 19. April wieder möglich sind. Auch wenn wir von einer Öffnung die das Nachtleben betroffen hätte überrascht gewesen wären, vermissen wir bei den vorgegeben Schutzmassnahmen die Berücksichtigung neuer Elemente, wie z.B. die nationale Teststrategie. Einmal mehr wurden die Rahmenbedingungen und der Zeitplan durch den Bund vorgegeben, ohne mit der Branche Gespräche darüber zu führen, was in der Realität tatsächlich umsetzbar ist. Weiterhin bleiben tausende von Kulturunternehmen geschlossen, da die Wirtschaftlichkeit infolge der Massnahmen weder für Clubs, Konzertlokale noch für Bars gegeben sind! Es braucht somit weiterhin Unterstützung für diese Unternehmen, eine Übernahme von 100% des Schadens bei der Entschädigung für Kulturunternehmen und der Beginn eines gemeinsamen Prozesses, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche auch dem Nachtleben und somit auch der Jugend eine Perspektive bietet. Dafür würden sich Beispielweise auch das durchführen von wissenschaftlich begleiteten Testveranstaltungen, wie im Ausland, Anbieten.

Medienmitteilung SBCK vom 14.04.2021

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Zweite Tranche des Zürcher Nachtkulturfonds in Höhe von 80'000 Sfr. als Covid-19 Soforthilfe freigegeben

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Zweite Tranche des Zürcher Nachtkulturfonds in Höhe von 80’000 Sfr. als Covid-19 Soforthilfe freigegeben

Liebe Medienschaffende

Die schwierige Situation in welcher sich Nachtkulturunternehmen und Nachtgestalter*innen seit nun mehr als einem Jahr befinden hält weiterhin an. Auch wenn neben der Entschädigung für Kulturunternehmen nun auch ein Härtefall existiert, gibt es weiterhin Nachtkulturunternehmen, Bars und Clubs, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden. Die ausbezahlten Gelder reichen nicht um die Verbindlichkeiten zu decken, Gesuche wurden abgelehnt oder der Entscheid lässt immer noch auf sich warten. Dasselbe gilt auch für Gestalter*innen der Nacht, es gibt weiterhin keine Auftritts- Verdienstmöglichkeiten und eine Ausdehnung der Unterstützung ist zwar angekündigt, kommt aber noch nicht zum Tragen.

Dank der Solidarität von mehr als 2’000 Unterstützer*innen, ist es der Bar & Club Kommission möglich eine zweite Tranche des Zürcher Nachtkulturfonds in der Höhe von 80’000 Sfr. als Covid-19 Soforthilfe frei zu geben. Nachtkulturunternehmen aus der Stadt Zürich und im Kanton Zürich wohnhafte Nachtgestalter*innen (Künstler*innen, Musiker*innen etc.) können bis Mittwoch, den 14.04.2021, einmalige sofortige Unterstützungsbeiträge anfordern. Der maximale Unterstützungsbetrag beträgt CHF 25’000.- bei einem Unternehmen und CHF 5’000.- bei einer Privatperson. Mit einer Auszahlung der Gelder ist Ende April zu rechnen. Weiter Informationen zu den Vergabekriterien: https://bckzh.ch/fonds/

Seit anfangs Dezember sind bis jetzt im Rahmen des Fundraisings «für eine gute Nacht – Ausgeben statt Ausgehen» knapp 240’000 Sfr. zusammengekommen. Davon flossen über 160’000 Sfr. in den Nachtkulturfonds, von welcher mit der nun zweiten Tranche 150’000 Sfr. gleich wieder freigegeben wurden. Dabei kann das Zürcher Nachtleben nicht nur von der Unterstützung durch Partygänger*innen, Clubs und Veranstaltungslabel zählen, sondern auch Firmen, die mit dem Nachtleben in enger Verbindung stehen, haben sich mit kreativen Ideen wie z.B. dem Züribrätt oder Limmatstream solidarisch gezeigt. Die Freigabe der zweiten Tranche zeigt welch wichtige Aufgabe der Zürcher Nachtkulturfonds einnimmt, wenn es um die Stärkung der eigenen Abwehrkräfte des Nachtlebens geht! Spenden sind unter www.ausgebenstattausgehen.ch, weiterhin möglich und da ein Ende des Lockdowns nicht absehbar ist, auch höchst willkommen!

Medienmitteilung vom 31.03.2021

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2'770(!) Gäste nahmen am Limmatstream, dem ersten virtuellen Clubfestival teil

2’770(!) Gäste nahmen am Limmatstream, dem ersten virtuellen Clubfestival teil

Letzten Samstag, den 13.03.2021, fand zum ersten Mal der Limmatstream, das erste virtuelle Clubfestival statt. Der Limmatstream.ch lud nicht nur die Zürcher Nightlife Community ein, als Avatar die virtuellen Ableger des Hive, Zukunft, X-TRA, Clubbüro IG Rote Fabrik und Labor5 zu besuchen. Insgesamt beteiligten sich 25 Künstler*innen und 10 Partner-Labels am künstlerischen Programm. Der Fokus lag dabei auf der elektronischen Musik und reichte von Electro, zu Goa und House bis hin zu experimentellem Techno. Wie bei einem richtigen Clubfestival bot der Limmatstream nicht nur viel Musik, als Avatar konnte man zur Musik tanzen und mit Gleichgesinnten per Voice oder Video-Call kommunizieren!

Mit insgesamt 2’770 Gästen, Avataren, wurden die Erwartungen mehr als übertroffen. Dabei wurden 822(!) Stunden Video-Chats durchgeführt. Aufgrund des zwischenzeitlichen Ansturmes, kam es zu Beginn zu einem Stau an der virtuellen Garderobe und zur zeitweisen Überlastung des Servers. Der Kreativität der Gäste waren dabei keine Grenzen gesetzt, häufig wurde mit dem Beamer das Wohnzimmer zum eigenen Dancefloor oder das Sofa zur Clublounge umfunktioniert. Auch die Möglichkeit zu spenden wurde rege genutzt, insgesamt kamen 15’000 Sfr. für den Zürcher Nachtkulturfonds zusammen.

Die eindrücklichen Zahlen bestätigen die BCK in ihren Bestrebungen, die Nachtschwärmer*innen in dieser schwierigen Zeit, auch zu Hause zu unterhalten, um die Zeit des Wartens auf das (Nacht)Leben zu überbrücken. Die Beliebtheit der Videochat Funktion zeigt, wie wichtig der soziale Austausch mit gleichgesinnten im Rahmen einer Clubnacht ist und wie sehr dies unsere Gäste vermissen!

Bedanken möchten wir uns bei allen Gästen, bei den Spenderinnen, den Gönnern, bei der Fachstelle für Kultur und natürlich bei all den auftretenden Künstler*innen, den teilenehmenden Locations und involvierten Labels. Ein ganz besonderer Dank geht an das Zürcher Start-Up Fruss AG für das Umsetzen des Limmatstreams! Ein wunderbares Beispiel dafür, was auch in einer Krise möglich ist, wenn sich zwei kreative Branchen finden.

Medienmitteilung vom 15.03.2021

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Samstag, den 13.03.2021 ab 21 Uhr, Limmatstream.ch, erstes virtuelles Clubfestival zum einjährigen (Teil)Lockdown für die Nachtkultur

Samstag, den 13.03.2021 ab 21 Uhr, Limmatstream.ch, erstes virtuelles Clubfestival zum einjährigen (Teil)Lockdown für die Nachtkultur

Ein Jahr ist es her seit der Bundesrat am Freitag, den 13. März 2020, entschied, in der Schweiz Veranstaltungen mit über 50 Personen zu verbieten. 12 Monate später blicken die Zürcher Nachtkulturunternehmer*innen auf ein Jahr zurück, welches geprägt war von existentiellen Ängsten, dabei ist es weiterhin unklar ob die Unterstützung reicht, um tatsächlich eine Überschuldung der Betriebe, Entlassungen und Konkurse zu verhindern. Doch den Kopf in den Sand zu stecken passt nicht zur DNA der Zürcher Nacht, die Nachtkultur soll auch in dieser für alle schwierigen Zeit, für die Freude des Lebens, für sozialen Austausch und spannende kulturelle Inhalte stehen. Deshalb ist am Samstag, den 13.03.2021, nicht Trübsal blasen, sondern gemeinsames Tanzen im Rahmen des ersten virtuellen Clubfestival angesagt.

Limmatstream.ch lädt ab 21 Uhr (Türöffnung 20 Uhr) nicht nur die Zürcher Nightlife Community ein, als Avatar die virtuellen Ableger des Hive, Zukunft, X-TRA, Clubbüro IG Rote Fabrik und Labor5 zu besuchen. Der Fokus des Programms liegt dabei auf der elektronischen Musik und reicht von Electro, zu Goa und House bis hin zu experimentellen Techno. Insgesamt beteiligen sich 20 Künstler*innen und 10 Partner-Labels am künstlerischen Programm. Wie bei einem richtigen Clubfestival bietet der Limmatstream nicht nur viel Musik, als Avatar kann man dazu tanzen und mit Gleichgesinnten per Voice oder Video-Call kommunizieren!

Die Idee eines virtuellen Clubfestivals entstand gemeinsam mit dem Zürcher Start-Up Fruss AG. Ein exemplarisches Beispiel dafür, was möglich ist, wenn sich zwei kreative Branchen finden. Dank der zur Anwendung kommenden Technologie handelt es sich um mehr als einen reinen Musikstream. Das Tool bietet die Möglichkeit der Interaktion mit und zwischen den Gästen. Dadurch kann nicht nur der kulturelle Inhalt, sondern auch die wichtige soziale Komponente eines Clubbesuches transportiert werden. Limmatstream.ch schafft nicht nur eine Auftrittsmöglichkeit für Künstler*innen, das virtuelle Clubfestival soll den Gästen helfen die Zeit des Wartens aufs (Nacht-)Leben coronakonform zu überbrücken. Die Party ist kostenlos, Spenden sind im Rahmen der gemeinsamen Fundraising Kampagne «Ausgeben statt Ausgehen», zur Stärkung des Zürcher Nachtlebens herzlich Willkommen.

Auftretende Künstlerinnen alphabetisch: Alex Dallas, Andy O’Kean, Animal Trainer,  Ashwini, Bianca Nyfeler, Kalabrese & Rumpelorchester (Live), Katharina Kabel (Live), Kurkicat, Liquid Soul, Nov4, Silent Sphere, Stellab, Sous Sol, Vanita

Beteiligte Partner: Artischock.net, Club Dihei, Clubbüro IG Rote Fabrik, Drumpoet, Hive, Labor 5, Les Belles de Nuit, Mystica, NOW, Raumklang, Rumpelorchester, UBWG (Unsere Beweggründe), X-TRA, Zukunft, Zukunft Rec.

Medienmitteilung vom 12.03.2021

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BCK MEDIENMITTEILLUNG: Der Zürcher Nachtkulturfonds gewährt in 14 Fällen eine Soforthilfe, in der Höhe von insgesamt 70'000 Sfr.

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Der Zürcher Nachtkulturfonds gewährt in 14 Fällen eine Soforthilfe, in der Höhe von insgesamt 70’000 Sfr.

Die BCK hat Mitte Januar entschlossen eine erste Tranche, in der Höhe von 70’000 Sfr., des Zürcher Nachtkulturfonds als Soforthilfe freizugeben. 15 Gesuche wurden innerhalb einer Woche eingereicht. Nach der Prüfung der Unterlagen hat diese Woche der Beirat des Zürcher Nachtkulturfonds entschieden 14 Gesuche mit Total 70’000 Sfr. zu unterstützen.

In drei Fällen handelt es sich dabei um Nachtkulturunternehmen (1 Betrieb und 2 Veranstaltungslabes), die aufgrund von Verbindlichkeiten vor einem drohenden Konkurs oder Mietkündigung stehen und die bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Form von Unterstützung erhalten haben. In 11 Fällen werden Einzelpersonen unterstützt, die normalerweise als DJ, Lichtkünstler*in, Ton- oder Lichtingenieur*in das Zürcher Nachtleben zum Teil schon seit Jahrzehnten mitgestalten und aufgrund von jeweils kleinen Pensen oder infolge eines Jobwechsels im Sommer keinen Anspruch auf Kurzarbeit hatten oder selbständig tätig sind und der Erwerbsersatz für die Deckung der Lebenskosten nicht ausreicht. Die finanzielle Not ging dabei so weit, dass der Übungsraum zur Wohnung wurde, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu werden.

Der durch die Gesuche sichtbar gewordene Unterstützungsbedarf bestärkt die BCK darin, dass gemeinsame Fundraising «Für eine gute Nacht, Usgeh statt Usgah» weiter zu führen. Damit im März die nächsten Gesuche unterstützt werden können, zählen wir weiterhin auf die Solidarität unserer Gäste, auf die von ehemaligen Nachtschwärmern und uns nachstehenden Unternehmen. Je mehr Geld zusammenkommt, desto mehr Härtefälle können unterstützt werden, desto mehr Geld bleibt um nach Covid-19 spannende Projekte zu realisieren!

Die eingereichten Gesuche zeigen, dass es nicht nur Unterstützung für Unternehmen braucht, sondern auch für kreativ tätige Menschen. Die Einführung eines Mindesteinkommens für Künstler- und Nachtgestalter*innen wie von Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr in Aussicht gestellt, wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir hoffen, dass dies auch das Bundesamt für Kultur einsieht und den Kantonen dabei hilft, diesen Ansatz umzusetzen. Der Kanton Basel Stadt ist dabei lobenswerterweise schon einmal vorgeprescht und hat diese Woche ein dementsprechendes Unterstützungsprogramm präsentiert!

Medienmitteilung vom 12.02.2021