Auch dieses Jahr dürfen im Rahmen der Mediterranen Nächte Terrassen, Boulevardcafés und Gartenwirtschaften während den Sommerferien, jeweils am Wochenende, ab dem Freitag, den 10.07.2026 bis und mit Samstag, den 15.08.2026 bis maximal 2.00 Uhr geöffnet sein.
Folgende Bedingungen müssen eingehalten werden:
- Der Betrieb verfügt über bestehende Boulevardcafés oder Gartenwirtschaften;
- Die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III ist eingehalten; der Betrieb liegt ausserhalb von Innenhofseiten;
- Die Erreichbarkeit der Patentinhaber*innen für Behörden und Anwohnerschaft ist gewährleistet;
- Im Betrieb wurden während der letzten fünf Jahre keine Störungen der öffentlichen Ordnung festgestellt;
- Die Patentinhaber*innen wirken an weiteren Lärmschutzmassnahmen mit. Die Erreichbarkeit im Fall von Lärmklagen ist über eine allgemeine Hotline gewährleistet;
- Das Gesuch wurde fristgerecht eingereicht.
Weitere Infos und das Gesuchformular: https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/veranstaltungen-und-bewilligungen/gastgewerbe/mediterrane-naechte.html.
Wichtig: Das Gesuch muss bis spätestens 30. April eingereicht werden! Alle Betriebe, die ihre Terrassen bis und mit 02 Uhr offen haben möchten, müssen ein Gesuch einreichen, unabhängig davon ob sie schon im letzten Jahr mitgemacht haben!

