Der Konsum von Alkohol ist in der Schweiz am Arbeitsplatz nicht verboten. Doch was ist zuviel, was gilt rechtlich und wann muss ich aufgrund der geltenden Fürsorgepflicht eingreifen? Diese Weiterbildung richtet sich an Geschäftsführer*innen, Chef de Bars, Personalverantwortliche und interessierte Mitarbeiter*innen. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden mehr Sicherheit im Umgang mit dem Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen beim Personal erhalten. Sie wissen was arbeitsrechtlich gilt, ab wann Alkoholkonsum zum Problem werden kann, wie risikoreicher Konsum anzusprechen und wie zu handeln ist. Sie kennen die regionalen Unterstützungsangebote. Sie üben Gesprächssituationen und bringen eigene Praxisbeispiele ein.
Datum: Dienstag, 03.12.2024
Zeit: 14.00 – 15.30 Uhr
Dauer: 90 Minuten
Ort: Frau Geroldsgarten, Geroldstrasse 23, 8005 Zürich
Preis: Kostenlos
Anmelden: info@bckzh.ch oder https://forms.gle/2GVZ4DeM9vWDhkzPA bis Sonntag, 01.12.2024
Diese Schulung findet in Kooperation mit der ZFPS – Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs statt.