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SBCK Medienmitteilung 22.02.2021: Keine Haurucköffnung auf Kosten der (Nacht)Kultur

SBCK Medienmitteilung 22.02.2021: Keine Haurucköffnung auf Kosten der (Nacht)Kultur

Die epidemiologische Lage in der Schweiz lässt glücklicherweise erste Lockerung wieder zu. Doch aus unserer Sicht ist es bei über tausend Ansteckungen pro Tag noch zu früh, um zusätzliche Lockerungen zu fordern.  Denn die Erfahrung mit Covid-19 hat gezeigt, dass Ansteckungen dann am effizientesten unterbunden werden können, wenn die Menschen zu Hause bleiben und möglichst wenig soziale Kontakte pflegen. Jede Wiedereröffnung, egal wie gut die Schutzkonzepte sind, birgt somit das Risiko eines Anstiegs an Neuansteckungen. Doch nur wenn die Ansteckungszahlen weiter sinken und das Impfen vorwärts geht, gibt es eine Perspektive für Musikveranstaltungen, das Nachtleben und für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Schweiz. Nur dann wird eine Wiedereröffnung unter Bedingungen, die auch für die städtische (Nacht)Gastronomie für nicht subventionierte Kulturunternehmen wirtschaftlich tragbar sind, möglich sein.  Denn was bringt eine zu schnelle Öffnung unter schlechten wirtschaftlichen Bedingungen? Was bringen Terrassenöffnungen einem grossen Teil der städtischen Gastronomie? Ein halb geöffneter Betrieb ist bei dem in der Schweiz herrschenden Kostendruck, nichts anderes als ein Konkurs auf Raten. Anscheinend interessiert es nur die wenigsten Politiker*innen ob ein Betrieb mit Schutzkonzept tatsächlich kostendeckend möglich ist.

Ja, auch das Nachtleben braucht nach bald 12 Monaten (Teil)Lockdown eine Perspektive, doch wir sehen gerade eine grosse Gefahr, dass sich die Geschichte des letzten Sommers wiederholt, dass eine vorzeitige Öffnung dazu führt, dass sich die epidemiologische Lage wieder verschlechtert. Würde dies passieren, ist es klar, dass sich die Perspektive der Nachtkulturunternehmen um Monate nach hinten verschiebt. Wir sind die Letzten, die wieder aufmachen können, von dem her sind wir auch die am meisten Leitragenden, wenn nun zu schnell geöffnet wird. Dabei sollten wir auch an die Jugendliche denken, die unter dem Lockdown leiden. Die psychischen Probleme häufen sich und wie gross das Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist, lässt sich nicht nur in den Städten Wochenende für Wochenende beobachten. Wollen wir tatsächlich eine nachhaltige Perspektive für Jugendliche für die Kultur der Nacht schaffen, dann braucht es neben einer vorsichtigen Öffnungsstrategie auch Überlegungen dahingehend, ob Musikveranstaltungen in einer ersten Phase, zumindest draussen wieder stattfinden können.

Ein Gedanke zu Impfung oder negativer Test als Zugang zum Nachtleben sei uns noch erlaubt. Grundsätzlich haben wir ein Interesse daran, möglichst bald wieder unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu öffnen. Eine Immunität oder negativer Covid-19 Tests könnten hier eine Rolle spielen, doch neben technischen Fragen (wie alt darf der Test sein, welche Tests werden anerkannt etc.), muss auch der Datenschutz respektiert werden und es stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Tests übernimmt? Es darf nicht sein, dass nur für das Nachtleben/Veranstaltungen besondere Zugangsbeschränkungen gelten, wenn dann muss überall, wo es zu engen Kontakten kommt, dasselbe Regime gelten. Es handelt sich somit um eine gesamtgesellschaftliche Fragestellung, was sind wir als Gesellschaft bereit für die wiedererlangte Freiheit zu geben?

Mededienmitteilung SBCK vom 22.02.2021

Die Schweizer Bar und Club Kommission ist
Bar & Club Kommission Zürich (BCK), Bar und Club Kommission Bern (BuCK), Grand Conseil de la Nuit Genève, Nachtgallen St. Gallen, Bar- und Club Vereinigung Winterthur (BCVW), Kultur und Gastronomie Basel (K&G Basel)