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SBCK Medienmitteilung 11.06.2021: Eine erste Perspektive für Tanzveranstaltungen und die Nachtkultur in der Schweiz, doch für die meisten Clubs fehlt weiterhin die wirtschaftliche Grundlage

SBCK Medienmitteilung 11.06.2021: Eine erste Perspektive für Tanzveranstaltungen und die Nachtkultur in der Schweiz, doch für die meisten Clubs fehlt weiterhin die wirtschaftliche Grundlage

Die Schweizer Bar & Club Kommission ist erfreut darüber, dass der Bundesrat im Rahmen der nächsten Öffnungsschritte ab 28.06.2021, die heute in Konsultationg geschickt worden sind, den Schweizer Nachtkulturunternehmen, den Veranstalter:innen erstmals nach 8 Monaten wieder eine Perspektive bietet.

Die Möglichkeit Tanzveranstaltungen draussen mit bis zu 5’000 Gästen, basierend auf Zutrittsbeschränkung, dafür ohne Maskenpflicht, durchführen zu können, ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Veranstaltungsbranche. Nun liegt es an den Gemeinden und Kantonen diesen Sommer vereinfachte Möglichkeiten zu schaffen, dass solche Veranstaltungen in der Realität bewilligt und auch durchgeführt werden können. Erfreulich ist auch, dass für die Gastronomie die Anzahl der Personenzahl pro Tisch auf der Terrasse und in Innenräumen erhöht worden sind und das draussen die Maskentragpflicht fällt.

Anders sieht die Stimmung bei den Clubs aus. Die Beschränkung auf 250 Gäste (indoor) wird es nur den wenigsten Betrieben (ca. 1/5) ermöglichen, ihren Betrieb wirtschaftlich zu führen. Die meisten Betriebe würden mit dieser Einschränkung wohl noch geschlossen bleiben. Möchte der Bundesrat der Kultur der Nacht tatsächlich eine Perspektive bieten, muss die Zahl der Gäste auf 1’000 Personen erhöht werden.

Eine Zutrittsbeschränkung mittels Covid-19 Zertifikat stellt weiterhin eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit dar. Dabei hätte man sich gewünscht, im Rahmen von Pilotveranstaltungen, Erfahrungen mit dieser Schutzmassnahme zu sammeln. Die Schlüsselelemente sind das Covid-19 Zertifikat, dessen Befüllung mit Test- und Impfresultaten und die Bereitschaft der Bevölkerung dieses zu nutzen. Wie gross diese sein wird, wird sich wohl erst im Juli zeigen. Eine grosse Unsicherheit stellt weiterhin die Befüllung des Zertifikates dar, geschieht dies nicht möglichst bald und effizient, in allen Kantonen, dann nützt auch die beste technische Lösung nichts. Nicht nur dies, es braucht eine Vorgabe durch den Bund wie genügend, niederschwellige und kostenlose Testmöglichkeiten geschaffen werden können. Dies ist besonders wichtig um Jugendliche, die in der ersten Phase wohl nur mittels Covid-Tests ein Zertifikat erhalten, nicht zu diskriminieren.

Da für die Schweizer Nachtkulturunternehmen die wirtschaftliche Basis weiterhin noch nicht gegeben ist, nicht wenige Betriebe wohl trotz den Lockerungen noch gar nicht die Türen öffnen können, muss die Obergrenze für Härtefallhilfe sowie das Budget für Kulturausfallentschädigungen angehoben werden. Zudem braucht es eine klare Ansage, ab wann die Phase III eintritt, in welcher auch für Tanzveranstaltungen keine Schutzmassnahmen mehr umgesetzt werden müssen.

Mit der heute in die Konsultation geschickte Öffnungs-Tranche IIII reagiert der Bundesrat auf einen immer grösser werdenden Drang, nicht nur junger Menschen, das soziale Leben wieder aufzunehmen. Ein menschliches Bedürfnis welches jetzt schon zunehmend im Rahmen von privaten und illegalen Partys ohne Schutzkonzept gestillt wird. Es handelt sich um eine erste wichtige Perspektive, nun braucht es noch Nachbesserungen!

Medienmitteilung vom 11.06.2021