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SBCK Medienmitteilung 03.06.2021: Trauerspiel, anders kann das Verbot von wissenschaftlich-begleiteten Pilotveranstaltungen ohne zusätzliche Schutzmassnahmen durch den Bund nicht interpretiert werden

SBCK Medienmitteilung 03.06.2021: Trauerspiel, anders kann das Verbot von wissenschaftlich-begleiteten Pilotveranstaltungen ohne zusätzliche Schutzmassnahmen durch den Bund nicht interpretiert werden

First out, last in – treffender könnte man den Zustand der Schweizer Nachtkultur nicht bezeichnen. Durch die sich leider immer mehr abzeichnende Planlosigkeit des Bundes, was Veranstaltungen mit einem mobilen und tanzenden Publikum betrifft, besteht die grosse Gefahr, dass der Zustand der Perspektivlosigkeit unnötig verlängert wird. Der Entscheid keine Pilotveranstaltungen mit dem Ziel eines Wissensgewinns zuzulassen – sogar in Kantonen, welche solche Veranstaltungen geplant haben, zu intervenieren – ist sinnbildlich für die aktuelle Situation und vor allem auch unverständlich vor dem Hintergrund, dass sich das BAG in Bezug auf die weiterhin trotz Zutrittsbeschränkung geltenden zusätzlichen Schutzmassnahmen (Maskentragpflicht, sitzende Konsumation, Kapazitäts-beschränkungen) darauf beruft, dass trotz des erfolgreichen Testversuchs in Liverpool, zu wenig Daten vorliegen die belegen, dass eine Zutrittsbeschränkung als einzige Schutzmassnahme ausreicht. England, Holland, Spanien und weitere Länder haben es vorgemacht, wissenschaftlich begleitete Pilotversuche sind dort integraler Bestandteil der Exit-Strategie. Welche Strategie der Bund nun verfolgt, indem er im Rahmen der geplanten Pilotversuche einfach das wiederholen lässt, was man schon weiss, ist schlicht und einfach ein Rätsel. Denn selbst der vorgesehene Realitätscheck des Covid-19 Zertifikates wird im Juni nicht möglich sein, da dieses wohl noch nicht die nötigen Daten enthält! Zur gesamten Situation passt, dass jede Pilotveranstaltung ein Evaluationskonzept vorlegen muss, doch wie diese Daten zu welchem Zweck ausgewertet werden sollen, ist gänzlich unbekannt!

Die Gestalter:innen der Schweizer Nachtkultur haben sich seit Beginn der Pandemie solidarisch mit den Massnahmen des Bundes gezeigt. Weiterhin geht es nicht um eine Hauruck-Öffnung, sondern um Nachhaltigkeit. Doch genau das Thema Nachhaltigkeit scheint nicht zu interessieren, anders können die aktuellen Entscheide nicht aufgefasst werden. Umso bedauerlicher, wenn dabei kantonale Bestrebungen (Waadt, Bern und Zürich) unterbunden werden, selbst wenn wie in Zürich eine wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Zürich vorgesehen war. Durch das, dass nur Pseudotestversuche erlaubt sind, wird eine ganze Branche diskriminiert, die sich notabene seit Ende März, leider erfolglos, für die Durchführung solcher Pilot-Tanzveranstaltungen zur Wissensgewinnung einsetzte!

Dringender denn je braucht es eine klare Ansage, welche Perspektive die Nachtkultur in der Schweiz hat. Denn zusätzliche Schutzmassnahmen an Veranstaltungen mit rigorosen Zutrittsbeschränkungen (GGG-Prinzip) werden mit zunehmendem Impffortschritt weiter an Akzeptanz verlieren. Zudem sollte es möglich sein, Veranstaltungen mit sitzender Konsumation, Kapazitätseinschränkungen, Contact Tracing und Maskenpflicht auch ohne Zutrittsbeschränkung durchführen zu können. Eine Perspektive für die Kultur der Nacht ist der Bundesrat nicht nur der Branche, sondern auch den jungen Menschen in diesem Lande schuldig, die seit Beginn der Pandemie auf vieles verzichtet haben, was ihr soziales Leben ausmacht.

Medienmitteilung vom 03.06.2021