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Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK):

Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK):

Heute, Montag, endete die Vernehmlassung zu der am 29.04.2021 durch den Bundesrat präsentierten Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Schutzschirm Veranstaltungen) und diejenige für die Covid-19-Verordnung besondere Lage, Grossveranstaltungen sowie Pilotprojekte für Veranstaltungen bis 600 Personen. Auch wenn die Aussicht, ab Juli Veranstaltungen mit 3’000 Personen durchführen zu können, verlockend klingt, war die Ernüchterung nach dem Studium der Vernehmlassungsunterlagen gross:

  • Es gibt weiterhin keine Perspektive für die Kultur der Nacht und Schweizer Kulturunternehmen, da der Bundesrat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Veranstaltungen unter 1’000 Personen äussert.    
  • Trotz massiver Zugangsbeschränkung für Veranstaltungen auf geimpfte, genesene und negativ-getestete Personen (GGG) hält der Bundesrat an den weiteren Schutzmassnahmen fest (Kapazitätsbeschränkungen, Maskenpflicht, Konsumationsverbot oder sitzende Konsumation).    
  • Fehlende wirtschaftliche Grundlage aufgrund Kapazitätseinschränkungen und einem sich abzeichnenden Mehraufwand durch die Überprüfung von GGG und Kontrolle der vorgesehenen Maskenpflicht.
  • Trotz Schutzschirm weiterhin keine Planungssicherheit, da die gesetzlichen Grundlagen in den meisten Kantonen fehlen. Zudem lädt dieser zur kantonalen Wettbewerbsverzerrung ein und schliesst grosse Musikveranstaltungen die im Herbst/Winter stattfinden sollten aus.
  • Die Absenz einer nationalen Strategie für wissenschaftlich begleitete Pilotevents gefährdet den Wissensgewinn. Es ist keine Möglichkeit vorgesehen, um Pilotevents im Clubsetting durchzuführen.      
  • Keine Aussicht auf eine Normalisierung für die Kultur in der Schweiz, selbst ab September, dies im Widerspruch zu dem vom Bund vorgestellten Drei-Phasen-Modell.

Um eine Perspektive für die Nacht-Kultur zu schaffen, braucht es nun:

  • Gleichbehandlung von sogenannten Diskotheken, mit Kulturveranstaltungen vor Publikum.
  • Keine Öffnung auf Teufel komm raus, doch dank dem GGG-Prinzip ergibt sich die Möglichkeit, Nachtkultur vor der Phase III, ohne epidemiologisches Risiko wieder zu zulassen.
  • Ab Juni müssen Pilotveranstaltungen mit GGG im Clubsetting, ohne Maskenpflicht und Social Distancing, möglich sein.
  • Darauf aufbauend sollen ab Juli Tanzveranstaltungen mit bis zu 3’000 Personen mit einer Zugangsbeschränkung auf GGG, ohne Maskenpflicht, durchgeführt werden können.
  • Um eine Diskriminierung der jungen, ungeimpften Bevölkerung zu verhindern, muss der Zugang zu Covid-19 Tests möglichst niederschwellig und kostenlos sein.
  • Das Covid-19 Zertifikat muss im Juni stehen und es braucht eine Zusammenarbeit mit der Branche, damit dieses möglichst praxistauglich ausfällt.
  • Es braucht eine Klärung der Haftungsfrage, was passiert wenn jemand ein Ticket besitzt, das Testresultat aber positiv ausfällt?
  • Es braucht eine konkrete Ansage, dass spätestens ab September, bei einer weiterhin stabilen epidemiologischer Lage und dem geplanten Impffortschritt, keine Einschränkungen mehr für die Kultur der Nacht gelten werden.

SBCK ist :
Bar & Club Kommission Zürich (BCK), Bar und Club Kommission Bern (BuCK), Grand Conseil de la Nuit Genève, Nacht Gallen St. Gallen, Bar- und Club Vereinigung Winterthur (BCVW), Kultur und Gastronomie Basel (K&G Basel), La Belle de Nuit Lausanne und Vaud

Medienmitteilung vom 10.05.2021
Die ausführlichen Argumente finden Sie im Anhang, die offizielle Stellungnahmen zur Vernehmlassung finden Sie hier: https://www.sbck.ch/#news