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BCK MEDIENMITTEILLUNG: Der Zürcher Nachtkulturfonds gewährt in 14 Fällen eine Soforthilfe, in der Höhe von insgesamt 70'000 Sfr.

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Der Zürcher Nachtkulturfonds gewährt in 14 Fällen eine Soforthilfe, in der Höhe von insgesamt 70’000 Sfr.

Die BCK hat Mitte Januar entschlossen eine erste Tranche, in der Höhe von 70’000 Sfr., des Zürcher Nachtkulturfonds als Soforthilfe freizugeben. 15 Gesuche wurden innerhalb einer Woche eingereicht. Nach der Prüfung der Unterlagen hat diese Woche der Beirat des Zürcher Nachtkulturfonds entschieden 14 Gesuche mit Total 70’000 Sfr. zu unterstützen.

In drei Fällen handelt es sich dabei um Nachtkulturunternehmen (1 Betrieb und 2 Veranstaltungslabes), die aufgrund von Verbindlichkeiten vor einem drohenden Konkurs oder Mietkündigung stehen und die bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Form von Unterstützung erhalten haben. In 11 Fällen werden Einzelpersonen unterstützt, die normalerweise als DJ, Lichtkünstler*in, Ton- oder Lichtingenieur*in das Zürcher Nachtleben zum Teil schon seit Jahrzehnten mitgestalten und aufgrund von jeweils kleinen Pensen oder infolge eines Jobwechsels im Sommer keinen Anspruch auf Kurzarbeit hatten oder selbständig tätig sind und der Erwerbsersatz für die Deckung der Lebenskosten nicht ausreicht. Die finanzielle Not ging dabei so weit, dass der Übungsraum zur Wohnung wurde, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu werden.

Der durch die Gesuche sichtbar gewordene Unterstützungsbedarf bestärkt die BCK darin, dass gemeinsame Fundraising «Für eine gute Nacht, Usgeh statt Usgah» weiter zu führen. Damit im März die nächsten Gesuche unterstützt werden können, zählen wir weiterhin auf die Solidarität unserer Gäste, auf die von ehemaligen Nachtschwärmern und uns nachstehenden Unternehmen. Je mehr Geld zusammenkommt, desto mehr Härtefälle können unterstützt werden, desto mehr Geld bleibt um nach Covid-19 spannende Projekte zu realisieren!

Die eingereichten Gesuche zeigen, dass es nicht nur Unterstützung für Unternehmen braucht, sondern auch für kreativ tätige Menschen. Die Einführung eines Mindesteinkommens für Künstler- und Nachtgestalter*innen wie von Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr in Aussicht gestellt, wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir hoffen, dass dies auch das Bundesamt für Kultur einsieht und den Kantonen dabei hilft, diesen Ansatz umzusetzen. Der Kanton Basel Stadt ist dabei lobenswerterweise schon einmal vorgeprescht und hat diese Woche ein dementsprechendes Unterstützungsprogramm präsentiert!

Medienmitteilung vom 12.02.2021