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Gemeinsam kommen wir da durch, gemeinsam werden wir auch wieder tanzen

Gemeinsam kommen wir da durch, gemeinsam werden wir auch wieder tanzen

Wir begrüssen die heutige Weisung des Bundesrates zur Verlangsamung der Coronavirus-Verbreitung, die endlich Klarheit und Rechtssicherheit sowie eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz schafft. Die Grenze von 50 Personen bedeutet, dass ab heute Freitag in der Stadt Zürich bis voraussichtlich 30. April keine Konzert- und Tanzveranstaltungen mehr stattfinden werden. Bars bis maximal 50 Personen dürfen unter Berücksichtigung der Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit, bezüglich Information der Gäste und «Social Distancing» weiterhin geöffnet sein. Von diesem Entscheid des Bundes sind in der Stadt Zürich rund 160 Betriebe mit mehr als 2’000 Vollzeitstellen betroffen. Bis Ende April rechnet man mit einem Einnahmenverlust von 20 Millionen Schweizerfranken, der Absage von 2’000 kulturellen Veranstaltungen und über 4’000 Bookings von Künstlerinnen.

Um das Überleben der lokal verankerten Nachtkulturunternehmen in der Stadt Zürich im Kanton zu sichern, einen kulturellen Kahlschlag zu verhindern, braucht es nun nicht nur eine unbürokratische Abwicklung der Kurzarbeit-Gesuche, es braucht zusätzlich zum Hilfspaket des Bundes auch einen kantonalen Härtefallfond in der Höhe von 30 Millionen für Nachtkulturunternehmen im Kanton Zürich. Die Politik steht in der Verantwortung, wir fordern sowohl die Stadt als auch den Kanton zur Zusammenarbeit auf, um schnell Lösungen zu finden. Von diesem Fonds sollen auch Freischaffende (KünstlerInnen, Promoter, Gestalter usw.) profitieren, die abhängig von den Aufträgen der Nachtkultur sind.

Bei den Zürcher Nachtschwärmer*innen möchten wir uns für die bisherige Kooperation bedanken und sie bitten, sich an die Empfehlungen des Bundes zu halten!  Das bedeutet, auf Social Distancing zu achten und die Risikogruppen zu schützen. Gemeinsam kommen wir da durch, gemeinsam werden wir auch wieder tanzen!

Medienmitteilung vom 13.03.2020