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Gemeinsam kommen wir da durch, gemeinsam werden wir auch wieder tanzen

Entschädigung Musik-Kulturunternehmen im Kanton Zürich

Die Bar & Club Kommission ist hocherfreut über den Entscheid der Fachstelle für Kultur, die Entschädigung für Musik-Kulturunternehmen an objektiven Kriterien (SUISA Tarife H und K) zu orientieren. Damit nimmt sie Rücksicht auf die Realität eines funktionierenden Musikkosmos, für welchen es DJs, Live-Musiker*innen, Kellerbars aber auch grosse Hallen braucht. Für das Zürcher Nachtleben, geprägt durch eine lebendige DJ-Kultur, Herz der Zürcher Technoszene, bedeutet dieser Entscheid auch eine wichtige kulturelle Anerkennung.

Noch offene Fragen in Bezug auf die Entschädigung von Musik-Kulturunternehmen sind:
> Die Höhe des Budgets, welches für diese Entschädigungen zur Verfügung steht. Da nicht nur von 2 Monaten, sondern von 4 bis 5 Monaten ausgegangen werden muss, in welchen Musik-Clubs, Musik-Bars und Konzerthallen aufgrund der COVID-19 Schutzmassnahmen geschlossen sind.
> Wie geht man mit Einzelfällen um?  Z.B. mit Veranstaltern, die keine SUISA GT-H und GT-K Tarife abrechnen (dies über die Location geschieht), trotzdem aber zur kulturellen Vielfallt im Kanton beitragen.

Medienmitteilung vom 24.04.2020
Website der Kantonalen Fachstellt für Kultur