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Gemeinsam kommen wir da durch, gemeinsam werden wir auch wieder tanzen

BCK Medienmitteilung: Die Bar & Club Kommission unterstütz die neuen Weisungen des Kantons

Zürich, 01.07.2020

Liebe Medienschaffende, Liebe Freund*innen und Interessierte

Die Teststatistik zeigt, dass es auch in der Schweiz weiterhin neue Ansteckungen mit dem neuen Corona Virus gibt. Im Gegensatz zu anderen Orten des täglichen Lebens, wo es auch zu engen Kontakten kommen kann, z.B. im ÖV, sind Veranstaltungen die einzigen Situationen, wo eine Rückverfolgung der Fälle auch möglich ist. Die Erfahrungen des letzten Wochenende haben leider gezeigt, dass die Registration teilweise Mängel aufwies und es Gäste gibt, die das Contact Tracing mit falschen Angaben verunmöglichen. Es ist völlig unverständlich, was einen dazu bewegen kann, in einer solchen Situation falsche Kontaktangaben zu machen. Die BCK und ihre Mitglieder haben jedenfalls daraus gelernt und wir sind froh, konnten wir gestern Mittwoch gemeinsam mit dem Kanton festhalten, wie dieser Prozess optimiert werden kann. Ab diesem Freitag gilt für Veranstaltungen/Clubs:

  • Es gibt klar definierte Ansprechpersonen für das Contact Tracing Team, mindesten eine davon ist jeweils von 07 bis 22.00 erreichbar (Covid-19 Picket)
  • Der Eintritt erfolgt nur, wenn pro Gast mindestens eine bestätige Telefonnummer vorliegt.
  • Die Identität wird am Eingang geprüft – Gäste müssen einen amtlichen Ausweis mit sich führen.
  • Zusätzlich zu den Weisungen des Kantons, setzen wir die Nutzung des SwissCovid App voraus, Gästen können Alternativ eine Hygienemaske tragen.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitten wir die Gäste, sich schon im Vorfeld für ihre Wunschveranstaltung zu registrieren. Verlinkung auf den entsprechenden Kommunikationskanälen der jeweiligen Clubs. Für die Kooperation bedanken wir uns jetzt schon herzlich!

Diese Massnahmen werden nicht verhindern, dass es weiterhin zu Neuansteckungen kommen wird. Doch wir hoffen, dass dadurch die Arbeit des Tracing Teams vereinfacht werden kann und dass Ansteckungsketten möglichst schnell unterbunden werden können. Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass das Contact Tracing erst dann beginnt, wenn ein bestätigter Fall vorliegt. Erst dann können wir als Betrieb auch aktiv werden, das heisst es bringt nichts, wenn sich Gäste beim Club melden. Man soll sich bei Symptomen testen lassen und sich an die Anweisungen des Contract Tracing Teams halten.

Pressemitteillung