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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Neue Verordnung des Kantons, zusätzliche Perspektive für den Winter und kleine sowie mittelgrosse Nachtkulturunternehmen

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Neue Verordnung des Kantons, zusätzliche Perspektive für den Winter und kleine sowie mittelgrosse Nachtkulturunternehmen

Der Zürcher Regierungsrat hat heute Donnerstag, den 24.09.2020, die Öffentlichkeit darüber informiert, welches Regime ab dem 01.10.2020 für Gastronomieunternehmen, insbesondere für Clubs im Kanton Zürich gilt.

Wir begrüssen es, dass es neu die Möglichkeit gibt auch Indoor Clubveranstaltungen mit bis zu 300 Personen durchzuführen, wenn eine Maskentragpflicht durchgesetzt wird. Diese Möglichkeit bietet vor allem für kleinere und mittlere Nachtkulturunternehmen, die über keinen Aussenbereich verfügen eine wichtige zusätzliche Perspektive, wenn es darum geht wirtschaftlich tragbare Veranstaltungen durchzuführen. Damit reagiert man auch auf die kältere Jahreszeit, wo es weniger attraktiv ist, sich draussen aufzuhalten. Die Verordnung gilt für einen Monat und ist ab dem 01.10.2020 wirksam.

Erst die Erfahrung der nächsten Wochen wird zeigen, ob die Gäste weiterhin Clubs besuchen, wenn eine Maskentragpflicht herrscht. Dabei zählen wir auch auf die Kooperation mit unseren Gästen, ein wichtiges Argument für den Gast wird dabei sein, dass bei einer Maskentragpflicht die Gefahr sich in eine Quarantäne begehen zu müssen wegfällt. Die in anderen Kantonen mit der Maskentragpflicht in Clubs gemachten Erfahrungen lassen uns durchaus optimistisch stimmen, dass dies auch in Zürich funktioniert. Es ist wichtig, dass Erfahrungen mit einer Maskentragpflicht in Clubs gemacht werden, die Situation gemeinsam beurteilt wird um aufbauend auf diesen Erfahrungen auch für den Winter Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gewisse Perspektive bieten. Hier braucht es weiterhin einen Austausch mit dem Kanton, wir hoffen, dass dieser initiiert durch das Volkswirtschaftsdepartement dementsprechend auch weitergeführt wird. 

Trotz dieser neuen Perspektive befinden sich die Zürcher Nachtkulturunternehmen weiterhin in einer prekären Situation, da weiterhin nur für die wenigsten sowas wie ein Regelbetrieb herrscht und die grösseren Betriebe weiterhin geschlossen bleiben. Dank der Annahme des Covid-19 Gesetz in Bern herrscht nun wenigsten ein bisschen Sicherheit was die langfristige und leider auch nötige Unterstützung für Kulturunternehmen betrifft.  Auch wenn das Covid-19 Gesetz verabschiedet ist, braucht es eine nationale Lösung was den Mietzins für Geschäftsräumlichkeiten betrifft. Die Rückmeldungen der BCK Mitgliederbetriebe zeigen leider, dass weiterhin bei über der Hälfte der Betriebe noch keine Lösung gefunden worden ist und eine Mietzinsreduktion wenn dann nur für die Zeit des Lockdowns gilt. Die neuen Massnahmen des Kantons zeigen nun, dass für Nachtkulturunternehmen noch lange keine Courant normal herrschen wird. Eine nationale Regelung für Geschäftsmieten über den Lockdown hinweg wird ein immer wichtigeres Element, wenn es darum geht unnötige Konkurse von zuvor gesunden Unternehmen und damit verbundene Entlassungen zu verhindern (Covid-19 Geschäftsmietgesetz).

Medienmitteilung vom 24.09.2020