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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Der Bundesrat ist konsequent, beendet endlich das politische Trauerspiel und schliesst Gastronomiebetriebe

Die Bar & Club Kommission hat Verständnis dafür, dass der Bund aufgrund der epidemiologischen Lage reagieren muss. Seit Beginn der Pandemie haben unsere Mitglieder im Rahmen ihrer Möglichkeit die Massnahmen des Bundes unterstützt. Dies wird nun auch beim erneuten Lockdown für die Gastronomie der Fall sein.

Die nun durch den Bund verkündigte Schliessung von Gastronomiebetrieben ist nichts anderes als konsequent und beendet das politische Trauerspiel, welches in den letzten Wochen auf dem Rücken einer ganzen Branche ausgetragen worden ist. Eine Schliessung, so traurig es klingt, ist aus unserer Sicht aktuell die bestmögliche Lösung.

Durch die Schliessung liegt nun endlich ein Härtefall vor, somit lassen sich Verhandlungen mit Vermietern über eine Mietzinsreduktion führen oder allenfalls eine Versicherungsdeckung beanspruchen. Positiv stimmt uns das die niedrigen Löhne unter 4’340 Sfr., rückwirkend per Anfang September auf 100% aufgestockt werden.

Enttäuscht ist die ganze Branche darüber, dass keine sofortige Unterstützung in Aussicht gestellt worden ist und dass es in Bezug auf die Härtefall-Unterstützung immer noch viele offenen Fragen gibt. Gemäss der heutigen Mitteilung des Kantons Zürich kann mit der Covid19 Härtefall Unterstützung erst im März 2021 gerechnet werden. Liebe Politiker*innen, fertig diskutiert, in Deutschland war es möglich die Unternehmen nicht nur zu schliessen, sondern gleichzeitig auch zu entschädigen. Eine Unterstützung im März ist für viele Betriebe schlicht und einfach zu spät!

Offen ist aus unserer Sicht, ob die durch den Bund heute verkündeten Massnahmen ausreichen um die Covid-19 Ansteckungszahlen tatsächlich zu senken. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur mit harten Massnahmen sich die Mobilität der Menschen einschränken und nur dann lässt sich das Virus kontrollieren.  Da wir gemeinsam die Zahlen runterbringen müssen, um für das Jahr 2021 eine Perspektive zu entwickeln, hätten konsequenterweise nicht nur die Gastronomiebetriebe geschlossen, sondern auch wieder die Homeoffice-Pficht eingeführt und die Skigebiete geschlossen werden.

Für viele Unternehmer*innen aus der Gastronomiebranche stehen traurige Weihnachten bevor. Wenn man als Gast etwas Hoffnung stiften möchte, bietet «Ausgeben statt Ausgehen», ein gemeinsames Fundraising zur Stärkung des Zürcher Nachtlebens, eine gute Möglichkeit dafür. Die Einnahmen kommen dabei dem neu geschaffenen Zürcher Nachtkulturfonds zu gute. Weitere Infos: www.ausgebenstattausgehen.ch

Medienmitteilung vom 18.12.2020

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Das politische Trauerspiel auf dem Rücken der Unternehmen geht weiter!

Die Bar & Club Kommission hat Verständnis dafür, dass der Bund aufgrund der wieder steigenden Covid-19 Ansteckungszahlen reagieren muss. Seit Beginn der Pandemie haben unsere Mitglieder im Rahmen ihrer Möglichkeit die Massnahmen des Bundes unterstützt. Doch die aktuelle Salamitaktik und das Hickhack zwischen dem Bund und den Kantonen löst zunehmend Kopfschütteln aus. Hier wird ein politischer Machtkampf auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen, dabei verpasst man es eine klare Ansage zu machen, Barbetriebe zu schliessen und wie in Deutschland zu entschädigen. Stattdessen verliert man Zeit und entzieht den Unternehmen mit immer weiterführenden Auflagen jegliche wirtschaftliche Basis und nimmt somit einen Konkurs auf Raten in Kauf!

Schon vor der heutigen Verschärfung der Massnahmen durch den Bund erlitten die meisten Barbetriebe in der Stadt Zürich Umsatzeinbussen von mindestens 60%. Die nun ausgeweitete Sperrstunde auf 19.00 !!! entzieht den städtischen Gastronomiebetrieben jegliche wirtschaftliche Grundlage. Hinzu kommt noch, dass im Kanton Zürich weiterhin keine Freunde mehr, die nicht im gleichen Haushalt leben, am gleichen Tisch sitzen dürfen. Wie soll dies überprüft werden? Das Personal nimmt immer mehr die Rolle eines Polizisten ein, der Personalaufwand wird weiter steigen. Schon mit 40% des Umsatzes lassen sich in der Stadt Zürich die Fix- und Personalkosten nicht decken, das heisst die meisten Barbetriebe verlieren mehr Geld, als das sie einnehmen. Es gibt jetzt schon Abende an welchen eine Bar weniger als 20 Franken einnimmt. Die Gründe dafür liegen in der Polizeistunde, bei der sitzenden Konsumation (Kapazitätsrückgang), aber auch darin das viele Gäste wegbleiben, da sie verunsichert sind. Nicht verwunderlich, betont der Bundesrat ja bei jeder Gelegenheit, dass man möglichst auf soziale Kontakte verzichten und zu Hause bleiben soll.

Wieso der Bund nun nicht konsequent ist und Barbetriebe schliesst, stellt für uns ein Rätsel dar! Eine Schliessung wäre nicht nur aufgrund der epidiemologischen Lage die beste aller Lösungen, sie würde in der aktuellen Situation die betriebliche Wirtschaftssicherung erleichtern, denn nur bei einer amtlich verordneten Schliessung ist ein Härtefall gegeben. Nur dann lassen sich Verhandlungen mit Vermietern über eine Mietzinsreduktion führen oder allenfalls eine Versicherungsdeckung beanspruchen.

Ein Lichtblick gibt es in Bezug auf die Entschädigung der durch die Covid-19 Massnahmen stark betroffenen Branchen, da nicht nur das Budget für die Unterstützungsbeiträge erhöht werden soll, sondern nun auch Branchenlösungen angedacht sind. Denn Härtefall-Unterstützung braucht es jetzt und nicht erst im Frühling, wieso ist dies in Deutschland möglich und nicht in der Schweiz?

Die schwierige Situation in welcher sich die Bars in der Stadt Zürich befanden, verschlechtert sich somit kontinuierlich. Für Unverständnis sorgen dabei nicht die Massnahmen, sondern das politische Trauerspiel auf Ebene des Bundes und Kantons, welche nicht nur weitere Covid-19 Ansteckungen in Kauf nimmt und sondern auch Arbeitsplätze und die Existenz vieler Unternehmen gefährdet! Konsequenterweise müssten nicht nur die Gastronomiebetriebe geschlossen werden, sondern auch wieder Homeoffice eingeführt werden, damit die Mobilität der Menschen tatsächlich eingeschränkt wird. Der Kanton ZH könnte nun natürlich nächste Woche dementsprechend eine Schliessung der Gastronomie verfügen.

Umso wichtiger ist es nun, dass sich auch die Gäste mit der Nachtkultur solidarisieren, eine gute Möglichkeit dazu bietet «Ausgeben statt Ausgehen», ein gemeinsames Fundraising zur Stärkung des Zürcher Nachtlebens. Die Einnahmen kommen dabei dem neu geschaffenen Zürcher Nachtkulturfonds zu gute. Weitere Infos: www.ausgebenstattausgehen.ch

Medienmitteilung vom 11.12.2020

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Der Kanton führt die «Salamitaktik» des Bundes weiter und gefährdet Arbeitsplätze, Barbetriebe in ihrer Existenz!

Der Kanton Zürich hat es heut verpasst, eine klare Ansage zu machen. Die Salamitaktik des Bundes wird einfach weitergeführt, Barbetriebe bleiben weiterhin offen, doch man entzieht diesen jegliche wirtschaftliche Basis. Die schwierige Situation in welcher sich die Bars in der Stadt Zürich befanden, verschlechtert sich somit weiter. Für Unverständnis sorgen dabei nicht die Massnahmen, sondern die «Salamitaktik» des Kantons, welche nicht nur weitere Covid-19 Ansteckungen in Kauf nimmt, sondern auch die Arbeitsplätze und die Existenz vieler Unternehmen gefährdet!

Schon vor der heutigen Verschärfung der Massnahmen durch den Kanton erlitten die Barbetriebe in der Stadt Zürich Umsatzeinbussen von mindestens 60%. Da nun keine Freunde mehr, die nicht im gleichen Haushalt leben, am gleichen Tisch sitzen dürfen und die Polizeistunde auf 22 Uhr festgelegt worden ist, wird der Umsatz weiter einbrechen. Der Personalaufwand für die Kontrollen wird nochmals steigen, die nötige Anpassungen an die Kontaktdatenerhebungstools ziehen zusätzliche Kosten mit sich. Schon mit 40% des Umsatzes lassen sich in der Stadt Zürich die Fix- und Personalkosten nicht decken, das heisst die meisten Barbetriebe verlieren aktuell mehr Geld, als das sie einnehmen. Die Gründe dafür liegen in der Polizeistunde, bei Kapazitätseinschränkung durch die sitzende Konsumation, aber auch darin das viele Gäste wegbleiben, da sie verunsichert sind. Nicht verwunderlich, betont die Politik bei jeder Gelegenheit, dass man möglichst auf soziale Kontakte verzichten und zu Hause bleiben soll.

Wieso der Kanton nun nicht konsequent ist und Barbetriebe schliesst, ist für uns ein Rätsel! Eine Schliessung wäre in der aktuellen Situation die bestmögliche Variante. Denn nur in einem Härtefall lassen sich Verhandlungen mit Vermietern über eine Mietzinsreduktion führen oder kann allenfalls eine Versicherungsdeckung beansprucht werden. Liebe Politik, ob offen oder zu, sicher ist, Härtefall-Unterstützung braucht es jetzt und nicht erst im Frühling!

Medienmitteilung vom 08.12.2020

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Die «Salamipolitik» des Bundes gefährdet Barbetriebe in der Stadt Zürich in ihrer Existenz!

Die Bar & Club Kommission hat Verständnis dafür, dass der Bund aufgrund der stagnierenden Covid-19 Ansteckungszahlen reagieren muss. Doch anstatt eine klare Ansage zu machen, Barbetriebe zu schliessen und wie in Deutschland zu entschädigen, entzieht man diesen mit immer weiterführenden Auflagen jegliche wirtschaftliche Basis.

Schon vor der heutigen Verschärfung der Massnahmen durch den Bund, erlitten die meisten Barbetriebe in der Stadt Zürich Umsatzeinbussen von mindestens 60%. Da nun keine Freunde mehr, die nicht im gleichen Haushalt leben, am gleichen Tisch sitzen sollten, wird der Umsatz weiter einbrechen. Der Personalaufwand für die Kontrollen wird zusätzlich weiter steigen. Schon mit 40% des Umsatzes lassen sich in der Stadt Zürich die Fix- und Personalkosten nicht decken, das heisst die meisten Barbetriebe verlieren aktuell mehr Geld, als das sie einnehmen. Die Gründe dafür liegen in der Polizeistunde, bei der sitzenden Konsumation, aber auch darin das viele Gäste wegbleiben, da sie verunsichert sind. Nicht verwunderlich, betont der Bundesrat ja bei jeder Gelegenheit, dass man möglichst auf soziale Kontakte verzichten und zu Hause bleiben soll.

Wieso der Bund nun nicht konsequent ist und Barbetriebe schliesst, stellt für uns ein Rätsel dar! Eine Schliessung würde in der aktuellen Situation die betriebliche Wirtschaftssicherung erleichtern, denn nur bei einer amtlich verordneten Schliessung ist ein Härtefall gegeben. Nur dann lassen sich Verhandlungen mit Vermietern über eine Mietzinsreduktion führen oder allenfalls eine Versicherungsdeckung beanspruchen. Härtefall-Unterstützung braucht es jetzt und nicht erst im Frühling, wieso ist dies in Deutschland möglich und nicht in der Schweiz?

Die schwierige Situation in welcher sich die Bars in der Stadt Zürich befanden, verschlechtert sich somit kontinuierlich. Für Unverständnis sorgen dabei nicht die Massnahmen, sondern die «Salamipolitik» des Bundes, welche Arbeitsplätze und die Existenz vieler Unternehmen gefährdet!

Medienmitteilung vom 04.12.2020

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Die Bar & Club Kommission lanciert rechtzeitig zum Wochenende hin ein gemeinsames Fundraising zur Stärkung des Zürcher Nachtlebens

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Die Bar & Club Kommission lanciert rechtzeitig zum Wochenende hin ein gemeinsames Fundraising zur Stärkung des Zürcher Nachtlebens

Die Diskokugeln drehen ins Nichts, die Dance-Floors bleiben leer! Damit dies nicht für die Ewigkeit so bleibt, lanciert das Zürcher Nachtleben heute, passend zum Start des Wochenendes, mit «Für e gueti Nacht – Ausgeben statt Ausgehen» eine gemeinsame Fundraising Kampagne, mit dem Ziel die Kräfte des Zürcher Nachtlebens zu stärken. Die Spenden kommen je nach Wunsch dem neu geschaffenen Zürcher Nachtkulturfonds, der Bar & Club Kommission Zürich und gemeinnützigen Organisationen zugute.

Film Guyslaine Thalmann, Track Kalabrese

Wieso ein gemeinsames Fundraising?
Covid-19 ist die grösste Krise, die das Zürcher Nachtleben je erlebt hat. Trotz der Unterstützung durch den Kanton und des Bundes ist mit Härtefällen zu rechnen. Dies, weil die erhaltene Unterstützung für die Betriebssicherung nicht ausreicht, Gelder zu spät fliessen oder ein Unternehmen/Einzelperson nicht unterstützungsberechtigt ist. Doch in dieser schwierigen Situation gibt es auch Hoffnungsschimmer, die Solidarität ist spürbar und der Zusammenhalt unter den Zürcher Nachtkulturunternehmen ist so stark wie noch nie. Diese Dynamik soll nun genutzt werden, um die gemeinsamen Abwehrkräfte zu stärken. Dabei geht es nicht nur um Nothilfe zu Covid-19 Zeiten, sondern auch um die Zukunft. Die Gefahr ist gross, dass die während der Pandemie angehäuften Schulden zu einem Investitionsstopp führen, Investitionen die aber dringend nötig sind, damit Zürich bei Nacht weiterhin attraktiv bleibt! Weshalb die Einnahmen des Fundraisings nicht nur der BCK, zur Stärkung der Lobbyarbeit, sondern auch dem neugeschaffenen Zürcher Nachtkulturfonds zugutekommen. Da Not unterschiedliche Gesichter hat und auf Solidarität jene Menschen besonders angewiesen, die keine Lobby haben, wird ein Teil der Spenden an «Coronavirus Schweiz» der Glückskette und an die Zürcher Aktion «Essen für Alle» weiter gegeben.

Der Zürcher Nachtkulturfonds
Die Mittel des Nachtkulturfonds sollen zukünftig zugunsten der in der Stadt Zürich ansässigen Nachtkulturunternehmen und Initiativen sowie im Kanton Zürich wohnhafte Einzelpersonen verwendet werden. Dabei geht es nicht nur darum Betriebe oder Einzelpersonen in einer Krisensituation zu unterstützen. Dank den Mittel des Nachtkulturfonds sollen auch zukünftig Projekte und Investitionen finanziell mitgetragen werden. Die Vergabe der Gelder ist an ein Reglement verknüpft: Die Antragsstellenden müssen einen Mehrwert für das Zürcher Nachtleben darstellen und der Entscheid wird durch einen unabhängigen Beirat gefällt. Anträge können normalerweise zweimal jährlich eingereicht werden. Zur Überbrückung der Covid-19 Krise gibt es ausnahmsweise schon Mitte Januar eine Gesuchsrunde, mit dem Ziel erste Betriebe und Einzelpersonen im Februar 2021 zu unterstützen.

Weitere Infos
Medienmitteilung vom 26.11.2020

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Kantonales Härtefallprogramm, ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu spät?

Liebe Medienschaffende
Der heutige Entscheid des Zürcher Regierungsrates für ein Härtefallprogramm ist ein Schritt in die richtige Richtung und enorm wichtig, wenn es um die Existenzsicherung von Betrieben geht, deren Wirtschaftlichkeit durch Covid-19 Schutzmassnahmen seit nun mehr 8 Monaten eingeschränkt ist. 

À-fonds-perdu Beiträge sind zentral, wenn es um die Existenzsicherung geht!
Die BCK begrüsst es, dass der Regierungsrat das Maximum an À-fonds-perdu Beiträgen ausschöpft. Die 80 Millionen Franken (40 Millionen vom Kanton und 40 Millionen Franken vom Bund) sind zentral wenn es um die Existenzsicherung einer besonders betroffenen Branchen geht.  Der Regierungsrat hat hier folgerichtig erkannt, dass Darlehen nicht helfen, da gerade besonders margenschwache Branchen wie die Gastronomie und das Nachtleben von Corona betroffen sind. Neben der Belastung durch den vorgesehenen Darlehenszins von 0.5%, ist die Chance das Darlehen zurückbezahlt werden können, klein. Gerade im Nachtleben lässt sich aufgrund der Kapazitätsgrenzen, der Umsatz nicht einfach steigern. Darlehen und Kredite sind somit nicht Nachhaltig wenn es um die langfristige Existenzsicherung geht, die Gefahr eines Konkurses auf Raten ist gross. Entsprechend richtig ist die Forderung vom Kanton an den Bund, dass dieser die À-fonds-perdu Beiträge erhöht und dafür auf Darlehen verzichtet.

Härtefall auch dann, wenn die schon gesprochene Unterstützung nicht ausreicht
Die Bar & Club Kommission fordert, dass von Härtefällen auch dann gesprochen werden kann, wenn die bisherigen Unterstützung nicht ausreicht. Es sollte klar sein, dass ein Nachtkulturunternehmen welches zwar Entschädigung für Kulturunternehmen erhält, diese aber nicht ausreicht (da nur 40% bis 50% und nicht wie vom Bund vorgesehen 80% des Schadens entschädigt wird), ein Härtefall darstellen kann.

Auszahlung im April ist zu spät
Kritisch sehen wir den vorgesehen Auszahlungstermin, eine Auszahlung der Gelder erst ab dem 1. April ist zu spät. Handelt es sich doch um Unternehmen deren Wirtschaftlichkeit seit acht Monaten, infolge Covid-19 Schutzmassnahmen, eingeschränkt ist. Nur für rund 40% der Nachtkulturunternehmen herrschte zwischen Juli und September sowas wie ein regulärer Betrieb. Acht Monate, ohne oder nur mit einem Teil der normalen Einnahmen zu wirtschaften, bringt jedes noch so gesunde Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Will das Zürcher Härtefall Programm tatsächlich Unternehmen retten, die komplett unverschuldet in die Krise geraten sind, dann müssen die Gelder früher fliessen.

Pressemitteilung vom 13.11.2020, als PDF

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Erneuter Lockdown für die Schweizer Kultur

Die Bar & Club Kommission hat Verständnis dafür, dass der Bund aufgrund der steigenden Covid-19 Ansteckungszahlen reagieren muss. Da es zur Natur der Sache gehört, dass es in Clubs zu engen Kontakten kommt, sind die durch den Bund verkündeten weiteren Einschränkungen aufgrund der epidemiologischen Lage nachvollziehbar. So hart wie dieser Entscheid die Nachtkulturbranche trifft, so wichtig war es, dass der Bund mit seinem heutigen Entscheid Clubs und Tanzlokale zu schliessen, für eine klare Situation sorgte. Die Limitation der Personenanzahl bei Veranstaltungen wird zu einem kulturellen Stillstand in der Schweiz führen. Durch die Polizeistunde vergrössert sich zudem der Kreis der Gastronomiebetriebe, deren Wirtschaftlichkeit durch die Covid-19 Schutzmassnahmen nicht mehr gegeben ist.

Insbesondere die Nachtkulturunternehmen sind somit als erste Branche von einem zweiten Lockdown betroffen. Dieser trifft Unternehmen deren Wirtschaftlichkeit seit sieben Monaten, infolge Covid-19 Schutzmassnahmen, eingeschränkt ist. Nur für rund 40% der Nachtkulturunternehmen herrschte zwischen Juli und September sowas wie ein regulärer Betrieb. Sieben Monate, ohne oder nur mit einem Teil der normalen Einnahmen zu wirtschaften, bringt jedes noch so gesunde Unternehmen in finanzielle Schwierigkeit, die Reserven neigen sich dem Ende zu, die Covid-19 Kredite sind aufgebraucht. Damit dieser erneute Nachtleben-Lockdown nicht zu einem kulturellen Kahlschlag in der Stadt Zürich führt, braucht es nun konkrete Zusagen, wie diese Branche in dieser schwierigen Situation unterstützt werden soll. Ohne Unterstützung ist damit zu rechnen, dass rund die Hälfte der Nachtkulturunternehmen bis Ende Jahr Personal entlassen und die Bilanz deponieren muss. Erste wichtige Schritte wurden heute in Bezug auf die Weiterführung der Kurzarbeit und den Erwerbsersatz für Selbständige und Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlichen Positionen präsentiert. Damit Zürich weiterhin kulturell vielfältig bleibt, braucht es:

Nationale Regelung bei den Geschäftsmieten
Nur knapp die Hälfte der Nachtkulturunternehmen im Kanton Zürich konnten mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung erzielen und dies auch nur für die Phase während des erstens Lockdowns im Frühjahr 2020. Es braucht dringender denn je eine nationale Lösung was der Mietzins für Geschäftsräumlichkeiten in Zusammenhang mit Covid-19 betrifft. Diese Lösung muss die ganze Phase in welchen die Wirtschaftlichkeit infolge Covid-19 Schutzmassnahmen eingeschränkt ist antizipieren.

Entschädigung für Kulturunternehmen
Ein wichtiges Unterstützungselement für Musik-Clubs stellt die Entschädigung für Kulturunternehmen dar. Doch diese muss nun dringend mit zusätzlichen Mitteln alimentiert werden, damit im Kanton Zürich auch die vom Bund empfohlen 80% des Schadens und nicht nur 50% wie bis her, ausbezahlt werden kann. Da nur ein Teil der von den Massnahmen des Bundes betroffenen Unternehmen Kultur-entschädigungsberechtigt sind, braucht es für diese eine Härtefall-Lösung.

Covid-19 Härtefall Reglement beschleunigen
Das Covid-19 Gesetz sieht einen Härtefall für Unternehmen, die von Covid-19 Massnahmen betroffen sind, vor. Nun braucht es eine sofortige Umsetzung dieser Härtefall-Massnahmen, Härtefall-Hilfe im Februar ist für viele Unternehmen schlicht und einfach zu spät!

Perspektive schaffen durch Zusammenarbeit – Rollende Planung
Die heute vom Bund verordneten Massnahmen gelten erstmals bis auf weiteres. Es ist uns bewusst, dass die Dynamik des Virus es verunmöglicht eine klare Ansage zu machen, bis wann die nun präsentierten Massnahmen gelten sollen. Umso wichtiger ist nun, dass es neben der wirtschaftlichen Unterstützung auch eine Zusammenarbeit mit den Behörden und der Forschung gibt, denn nur so erhalten die Nachtkulturunternehmen eine für sie so wichtige Perspektive. Es braucht eine rollende Planung um zu verhindern, dass die Türen der Bars und Clubs, solange Covid-19 unseren Alltag prägt nicht immer wieder auf und zu gehen.

Schliessen möchten wir die Medienmitteilung mit einem Appell, nicht nur die Swiss-Covid App zu nutzen und die Hygieneregeln zu befolgen, sondern auch auf private Feiern zu verzichten. Der Frühling hat gezeigt, dass wir dies gemeinsam können, genau diese Anstrengung braucht es nun, um die Lage in Griff zu bekommen und damit wir uns möglichst bald wieder, den Emotionen der Nacht hingeben können – Danke!

Medienmitteilung als PDF

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Defacto Schliessung von Musik-Clubs und Musik-Bars durch den Bund, wie weiter?

Die Bar & Club Kommission hat Verständnis dafür, dass der Bund und die Kantone aufgrund der steigenden Covid-19 Ansteckungszahlen reagieren müssen. Da es zur Natur der Sache gehört, dass es in Clubs zu engen Kontakten kommt, sind die durch den Bund verkündeten weiteren Einschränkungen auch für uns nachvollziehbar. Das Problem ist dabei, dass man auf eine klare Ansage verzichtet. Clubs und Musikbars dürfen zwar weiterhin geöffnet sein, doch da die Balance zwischen Covid-19 Schutzmassnahmen und Wirtschaftlichkeit für die grosse Mehrheit der Nachtkulturunternehmen nicht mehr gegeben ist, handelt es sich defacto um eine amtlich verordnete Schliessung.

Die grössten Einschränkungen ergeben sich dabei aus der sitzenden Konsumation und der Personenbeschränkung von 100 Personen pro autonomen Sektor/Raum. In vielen Betrieben lässt sich dies räumlich nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand umsetzen. Durch die sitzende Konsumation lässt sich nur ein Bruchteil des normalen Gastronomie-Umsatzes, der normalweise 70% bis 100% der Kosten deckt, erzielen. Hinzu kommen die Mehrkosten beim Personal, schon alleine die Durchsetzung der Maskentragpflicht ist gemäss einer Umfrage bei den BCK Mitgliedern mit einem Mehraufwand von bis zu 300 Stellenprozent verbunden. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Aufwand mit der Konsumations-Sitzpflicht nochmals erhöht. Die wachsende Verunsicherung ist auch bei den Besucherzahlen spürbar, zwischen 25% und 75% weniger Gäste besuchten die Clubs am letzten Wochenende. 

Die schon schwierige Situation in welcher sich die Nachtkulturunternehmen im Kanton Zürich befanden, verschlechtert sich kontinuierlich, denn nur bei einer amtlich verordneten Schliessung ist ein Härtefall gegeben. Nur dann lassen sich Verhandlungen mit Vermieter über eine Mietzinsreduktionen führen. Wir hoffen, dass es der Bund nun nicht versäumt hat, mit den Kantonen auch über die Unterstützung dieser Branche zu sprechen! Eine solche ist wichtiger denn je, nur so können Konkurse von an sich gesunden Unternehmen verhindert und somit Arbeitsplätze gesichert werden. Ein wichtiges Element für die Musik-Clubs stellt dabei die Entschädigung für Kulturunternehmen dar, diese muss nun dringend mit zusätzlichen Mitteln alimentiert werden, damit auch wie vorgesehen 80% des Schadens und nicht nur 50% wie bis her, ausbezahlt werden kann. Da nur ein Teil der von den Massnahmen des Bundes betroffenen Unternehmen Kultur-Entschädigungsberechtigt sind, braucht es für diese ein Härtefall-Lösung. Genauso wichtig ist eine nationale Lösung was den Mietzins für Geschäftsräumlichkeiten in Zusammenhang mit Covid-19 Schutzmassnahmen betrifft, welche nicht nur für die Zeit während des Lockdowns gilt, sondern auch die Phase in welchen die Wirtschaftlichkeit infolge Covid-19 Schutzmassnahmen eingeschränkt ist, antizipiert. Um den Gastronomiebetrieben die Umstellung auf sitzende Konsumation zu erleichtern, braucht es dringend die nötigen politischen Rahmenbedingungen, damit Aussenplätze unbürokratisch provisorisch winterfest gemacht werden können.

Die Erfahrung mit Covid-19 zeigt, dass es um den Nachtkultur-Unternehmen eine Perspektive zu bieten, neben der wirtschaftlichen Unterstützung auch eine Zusammenarbeit mit den Behörden und der Forschung (wie dies z.B. in Deutschland geschieht) braucht. Eine nächste Exitstrategie muss auf einer gemeinsamen rollenden Planung basieren, um zu verhindern, dass die Türen der Bars und Clubs, nicht immer wieder auf und zu gehen. Leider gibt es weiterhin weder mit der Forschung noch auf der Ebene des Bundes oder dem Kanton eine wirkliche Zusammenarbeit.

Die epidemiologische Lage ist ernst, deshalb bitten wir unsere Gäste die SwissCovid-App nicht nur herunterzuladen, sondern auch zu aktivieren und sich an die Regeln des Bundes zu halten. Jetzt sind wir alle gefragt, wenn es darum geht einen zweiten Lockdown, für andere Branchen zu verhindern.

Medienmitteilung vom 20.10.2020

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BCK MEDIENMITTEILLUNG:  Neue Verordnung des Kantons, zusätzliche Perspektive für den Winter und kleine sowie mittelgrosse Nachtkulturunternehmen

BCK MEDIENMITTEILLUNG: Neue Verordnung des Kantons, zusätzliche Perspektive für den Winter und kleine sowie mittelgrosse Nachtkulturunternehmen

Der Zürcher Regierungsrat hat heute Donnerstag, den 24.09.2020, die Öffentlichkeit darüber informiert, welches Regime ab dem 01.10.2020 für Gastronomieunternehmen, insbesondere für Clubs im Kanton Zürich gilt.

Wir begrüssen es, dass es neu die Möglichkeit gibt auch Indoor Clubveranstaltungen mit bis zu 300 Personen durchzuführen, wenn eine Maskentragpflicht durchgesetzt wird. Diese Möglichkeit bietet vor allem für kleinere und mittlere Nachtkulturunternehmen, die über keinen Aussenbereich verfügen eine wichtige zusätzliche Perspektive, wenn es darum geht wirtschaftlich tragbare Veranstaltungen durchzuführen. Damit reagiert man auch auf die kältere Jahreszeit, wo es weniger attraktiv ist, sich draussen aufzuhalten. Die Verordnung gilt für einen Monat und ist ab dem 01.10.2020 wirksam.

Erst die Erfahrung der nächsten Wochen wird zeigen, ob die Gäste weiterhin Clubs besuchen, wenn eine Maskentragpflicht herrscht. Dabei zählen wir auch auf die Kooperation mit unseren Gästen, ein wichtiges Argument für den Gast wird dabei sein, dass bei einer Maskentragpflicht die Gefahr sich in eine Quarantäne begehen zu müssen wegfällt. Die in anderen Kantonen mit der Maskentragpflicht in Clubs gemachten Erfahrungen lassen uns durchaus optimistisch stimmen, dass dies auch in Zürich funktioniert. Es ist wichtig, dass Erfahrungen mit einer Maskentragpflicht in Clubs gemacht werden, die Situation gemeinsam beurteilt wird um aufbauend auf diesen Erfahrungen auch für den Winter Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gewisse Perspektive bieten. Hier braucht es weiterhin einen Austausch mit dem Kanton, wir hoffen, dass dieser initiiert durch das Volkswirtschaftsdepartement dementsprechend auch weitergeführt wird. 

Trotz dieser neuen Perspektive befinden sich die Zürcher Nachtkulturunternehmen weiterhin in einer prekären Situation, da weiterhin nur für die wenigsten sowas wie ein Regelbetrieb herrscht und die grösseren Betriebe weiterhin geschlossen bleiben. Dank der Annahme des Covid-19 Gesetz in Bern herrscht nun wenigsten ein bisschen Sicherheit was die langfristige und leider auch nötige Unterstützung für Kulturunternehmen betrifft.  Auch wenn das Covid-19 Gesetz verabschiedet ist, braucht es eine nationale Lösung was den Mietzins für Geschäftsräumlichkeiten betrifft. Die Rückmeldungen der BCK Mitgliederbetriebe zeigen leider, dass weiterhin bei über der Hälfte der Betriebe noch keine Lösung gefunden worden ist und eine Mietzinsreduktion wenn dann nur für die Zeit des Lockdowns gilt. Die neuen Massnahmen des Kantons zeigen nun, dass für Nachtkulturunternehmen noch lange keine Courant normal herrschen wird. Eine nationale Regelung für Geschäftsmieten über den Lockdown hinweg wird ein immer wichtigeres Element, wenn es darum geht unnötige Konkurse von zuvor gesunden Unternehmen und damit verbundene Entlassungen zu verhindern (Covid-19 Geschäftsmietgesetz).

Medienmitteilung vom 24.09.2020

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Gemeinsam kommen wir da durch, gemeinsam werden wir auch wieder tanzen

Offener Brief der TaskforceCulture an das Parlament

Offener Brief der TaskforceCulture mit den wichtigsten Anliegen der Schweizer Kulturbranche zum Covid-19-Gesetz rund 60 Verbänden, von der Schweizer Bar und Club Kommission, SMPA, PETZI bis hin zum Schweizer Blasmusikverband.

1. Die eingeführte Verordnung (Grossveranstaltungen) muss laufend auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüft und raschmöglichst aufgehoben werden. Es muss nachvollziehbar werden, weshalb welche Massnahmen beschlossen werden. Für deren Definition muss die Branche einbezogen werden. Die Veranstaltungswirtschaft braucht Aussagen im Zwei-Wochen-Rhythmus auf drei Monate hinaus.
2. Der Zustand höherer Gewalt muss für alle Veranstaltungsabsagen und -verschiebungen im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen bis mindestens drei Monate über das Ende der behördlich angeordneten Massnahmen ausgedehnt werden.
3. Es müssen mess- und nachvollziehbare Kriterien und akzeptable Fristen für den Entzug einer Bewilligung definiert werden. Contact Tracing-Kapazitäten der Kantone dürfen kein Kriterium sein. Vielmehr könnte eine Obergrenze von Veranstaltungsbewilligungen in einem Gebiet festgelegt werden und/oder Personen ohne Arbeit aus unserer Branche könnten fürs Tracing angestellt werden.
4. Die Auflagen für Anlässe mit weniger als 1’000 Teilnehmenden müssen gelockert werden, als erster Schritt zum Exit aus der verfahrenen Situation.
5. Bei der Umsetzung des Covid-19-Gesetzes müssen die massgeblichen Dachverbände zwingend einbezogen werden. (Covid-19-Gesetz Art. 1 Abs. 3 und Art. 8 Abs. 11)
6. Es ist richtig und wichtig, dass Kulturunternehmen im neuen Covid-19-Gesetz weiterhin Zugang zu Ausfallentschädigungen haben. Die dafür vorgesehenen Gelder sind aber angesichts der düsteren Prognose auf mindestens CHF 150 Mio. CHF zu erhöhen. (Covid-19-Gesetz Art. 8 Abs. 2)7. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass für Veranstaltungen eine angemessene Ausfallversicherung oder eine vergleichbare Massnahme zur Verfügung steht. Dabei orientiert er sich an bereits bestehenden Poollösungen wie der Absicherung gegen Nuklear- oder Elementarschäden. (Covid-19-Gesetz Art. 8 neu: Abs. 12)
7. Der Bundesrat soll für die Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Unternehmen im Eventbereich, wie Eventtechnik-Unternehmen, Eventagenturen, Unternehmen im Bereich der temporären Bauten (Tribünenbauer, Zeltbauer), sowie Eventdienstleister im Bereich von Mobiliar und Geschirr, usw. mit A-Fonds-Perdu-Beiträgen unterstützen. (Covid-19-Gesetz neu Art. 8a Abs. 1-3)9. Wer Sozialbeiträge bezahlt, muss im Bedarfsfall auch versichert sein: Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion sowie Kurzarbeitsentschädigung (und zwar auch für befristet Angestellte und für Personen in Arbeit auf Abruf) müssen mindestens sechs Monate über das Ende der Massnahmen hinaus weitergeführt werden. Bei Arbeitgebern und arbeitgeberähnlichen Personen muss die Beschränkung auf Härtefälle sowie die Lohngrenze aufgehoben bzw. bei CHF 90’000.00 gedeckelt werden. Wer im 2019 mehr als CHF 90’000.00 AHV-Lohn abrechnete, geht beim Covid-Erwerbsersatz leer aus. Das entspricht nicht der seinerzeitigen Aussage «Wir lassen Euch nicht im Stich». CHF 90’000.00 ist kein unverschämter Lohn, das sind CHF 6’500.00 x 13 plus Privatanteil Geschäftsfahrzeug. Zudem schwanken die Jahreslöhne in unserer Branche stark, je nach Anzahl Projekte resp. Veranstaltungen. (Art. 10 und 11)

Liebe SVP Schweiz, CVP Schweiz, SP Schweiz, GLP Schweiz, GP Schweiz, BDP Schweiz, FDP Schweiz, lieber Parlamentarier und Parlamentarier*innen nur gemeinsam können wir diese für die Kulturbranche schwierige Situation meistern. #together

https://taskforceculture.ch
Offener Brief