Der Zürcher Regierungsrat hat am Montag, den 5. Juni, auf die Anfrage der beiden Kantonsräte Michael Biber und Marc Bourgeois (FDP): «Nur Access-Controller oder doch richtiges Sicherheitspersonal?» geantwortet.
Die Antwort des Regierungsrates lässt eine definitive Klärung des Sachverhaltes aussenvor. Ausschlaggebend für eine Unterstellung unter die kantonale Gesetzgebung sei gemäss dem Gastwirtschaftsgesetz und Polizeigesetz die Tätigkeit. Handelt es sich beim Access-Controller um eine Türkontrolle, fällt diese unter das Gesetz. Bei einem Besucherleitdienst und einem Besucherbetreuungsdienst ist dies nicht der Fall. Gemäss der Antwort des Regierungsrates soll die Situation von Fall zu Fall von der lokalen Polizei beurteilt werden.
Als Interessensvertretung der Zürcher Nachtkulturunternehmen, deren Mitglieder von dieser Antwort betroffen sind, nehmen wir dazu folgendermassen Stellung:
> Qualitätssicherung im Bereich privater Sicherheitsdienstleistungen ist grundsätzlich begrüssenswert.
> Die Gästebetreuung, in der Antwort des Regierungsrates Access-Controller genannt (auch bekannt als Selektion), ist eine traditionelle Aufgabe innerhalb der Partyszene. Meist sind dies Szenegängerinnen, welche nur an bestimmten Anlässen diese Aufgabe übernehmen.
> Solange die Gästebetreuung (Access-Control) eine Ergänzung zur Security ist, handelt es sich aus unserer Sicht um eine untergeordnete Kotroll- und Aufsichtsfunktion, um einem Besucherleitdienst und Besucherbetreuungsdienst – weshalb diese Funktion keine sicherheitsrelevante Aufgabe darstellt und somit nicht unter die Reglementierung privater Sicherheitsdienstleistungen fällt.
Der Access-Control (Selektion, Gästebetreuung) umfasst folgende Aufgaben:
> Begrüssung von Club- oder Event-Member und Überprüfung der Memberkarte/Liste
> Begrüssung geladener Gäste/VIP und überprüfen, ob sich diese auf der Gästeliste befinden
> Begrüssung von Freunden der Veranstaltung (Friends) und überprüfen, ob sich diese auf der Friends-Liste befinden
> Kontrolle von Reservationen, z.B. Lounges und von Vorverkauf-Tickets
> Evtl. Begleitung von Gästen zur reservierten Lounge
> Evtl. Unterstützung der Security, wenn es um die Wahl von für den Anlass passenden Gäste geht
Die BCK ist überzeugt, dass gemeinsam mit der Wirtschaftspolizei eine Handhabung entwickeln werden kann, die der Realität der Nachtkultur entspricht und nicht über das Ziel hinweg schiesst und zu einem Mehraufwand und somit erhöhten Kosten führt. Gerne ist die BCK bereit, die Polizei bei der Beurteilung von Einzelfällen zu unterstützen. Sollte sich jedoch keine Lösung finden, behalten wir uns als Interessengemeinschaft der Zürcher Nachtkulturunternehmen vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
Weitere Auskünfte erteilt der Alexander Bücheli, Mediensprecher BCK, +41 76 574 49 76
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