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Integration der Schall und Laser Verordnung in die V-NISSG

Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG): Einigung konnte erzielt werden!

Am Dienstag, den 25.09.2018, fand beim Bundesamt für Gesundheit ein Hearing zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG), welche die bewährte Schall- und Laserverordnung (SLV), ersetzen sollte.  Wie mehrmals in den Zeitungen zu lesen war, sah der erste Vorschlag der V-NISSG keine reine Integration, sondern eine Verschärfung der bestehenden bewährten Gesetzgebung vor.

Umso erfreuter sind wir, dass beim Hearing mit dem BAG und verschiedenen Verbänden (Schweizer Bar und Club Kommission, PETZI-Schweiz, SMPA, GastroSuisse, PromoterSuisse) und Fachkreisen (Verband der Tontechniker etc.) ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag gefunden werden konnte. Das Bundesamt für Gesundheit ist bereit, dem Bundesrat, die Streichung der Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden aus der V-NISSG zu beantragen. Ebenfalls könnte die V-NISSG in ihrer Endversion die Anforderungen an die Messmittel für Veranstalter von der heute geltenden SLV übernehmen. Eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus den Verbänden wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den technischen Fachkreisen eine Empfehlung für Messgeräte vor Ort erstellen, welche sowohl die Messqualität als auch den Gesundheitsschutz gewährleisten. In einem weiteren Schritt soll zudem die Branche eine Empfehlung zum Messverfahren für Veranstalter ausarbeiten.

Die Verbände werden eine Messmittel Empfehlung erarbeiten, damit das Bundesamt für Gesundheit die Verordnung entsprechend anpassen kann und dem Bundesrat vorlegen kann. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 1. Quartal 2019 über den Inhalt und die Inkraftsetzung entscheiden.

Medienmitteilung vom 27.09.2018