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Integration der Schall und Laser Verordnung in die V-NISSG

Integration der Schall und Laser Verordnung in die V-NISSG

Wie verschiedene Medien berichteten, soll die Schall- und Laserverordnung (SLV) zukünftig in die Gesetzgebung Nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) integriert werden. Die Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ging am 31.05.2018 zu Ende. Grundsätzlich ist die Integration der bestehenden Schall- und Laserverordnung (SLV) in die NISSG aus Sicht der Bar & Club Kommission Zürich durchaus nachvollziehbar. Regelrecht vor den Kopf gestossen sind wir aber von der Tatsache, dass nicht einfach integriert, sondern die Absicht besteht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne Notwendigkeit zu verschärfen. Die heutige SLV ist erfolgreich eingeführt, allgemein akzeptiert und technisch durch die betroffenen Betriebe gut umsetzbar. Viele der Anpassungen und erhöhten Anforderungen in der V-NISSG scheinen uns willkürlich und entgegen einer bewährten Praxis. Da gerade Bars und Club von den einschneidenden Änderungen betroffen sind und diese im Worstcase gar zu Betriebsschliessungen führen könnten, haben wir als Bar & Club Kommission ausführlich und fristgerecht dazu Stellung bezogen. Nun liegt es beim Bundesamt für Gesundheit und den beratenden Organen, die kritisierten Punkte zu überprüfen und die V-NISSG dementsprechend anzupassen.

Stellungnahme der BCK zur V-NISSG

Für weitere Auskünfte zum Thema, wenden Sie sich bitte an Alexander Bücheli (BCK Pressesprecher).