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Frohe Feiertage!

Die BCK blickt auf ein erfolgreiches und ereignisreiches Jahr zurück, mehr dazu dann im Jahresbericht 2019. Schon jetzt möchten wir hiermit die Gelegenheit ergreifen uns bei all denjenigen zu bedanken, welche mit Ihrem Beitrag zum Gedeihen der BCK beigetragen haben. Neben all unseren Mitgliedern vor allem auch Intercomestibles, Coca-Cola, Feldschlösschen, Red Bull, Fresh Drink AG, Diwisa Distillerie Willisau SA, Huber Getränkehandlung AG, Jamatu, Intes Integrated Solutions, Macam Insurance Services, Wimag Management, desillusion, Extremprint.ch GmbH, ATP Security, Barfachschule Zürich, be my angel tonight, RC Protect, Supreme Security AG, Proced GmbH, DonHuber GmbH und unseren Partnern Propaganda, Rocket Science GmbH, ValueQuest, Alive Media AG für die Unterstützung im Jahr 2018!

Ohne Mitglieder, Partner und Gönner wäre es nicht möglich, wichtiges Lobbying für die Anliegen der Nacht zu betreiben! In diesem Sinn wünschen wir Allen besinnliche Festtage, ausschweifende Feiern und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir freuen uns jetzt schon auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit im nächsten Jahr.

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Logo der Bar & Club Kommission Zürich

Schlussbericht Schwerpunkt Nachtleben

Heute, Montag der 17.12.2018, wurde der Schlussbericht, Legislatur Schwerpunkt Nachtleben, von der Stadt Zürich veröffentlicht.  Die Bar & Club Kommission Zürich begrüsste sehr, dass sich die Stadt Zürich dem Nachtleben, mittels eines Schwerpunktes, widmete. Gemäss dem BCK-Mediensprecher Alexander Bücheli: «Bot sich innerhalb dieses Schwerpunktes die Möglichkeit, sich intensiv mit den Behörden auseinanderzusetzen. Diese wurde rege genutzt und die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behördenstellen hat sich dadurch auch verbessert. Zudem resultierte daraus auch die gemeinsam erstellte Informationswebsite gute-nachtbarschaft.ch.»

Besonders begrüssen wir, dass der Stadtrat ganz klar die Haltung vertritt, dass Zürich attraktiv ist und den Nachtschwärmern viel bietet – das wird allgemein sehr geschätzt und soll auch so bleiben. Erfreulich ist auch, dass die Stadt Zürich:

  • sich auch für die Mediation zwischen Konfliktparteien, wie beispielsweise Nachbaren und Barbetreiber*innen neutral einsetzt.
  • Den Mehrwert von infrastrukturellen Investitionen wie mobile Pissoire anerkennt und in technische Massnahmen zur Lärmbekämpfung, z.B. Isolationen von Gebäudefassaden investiert.
  • Das primäre Konfliktpotential nicht bei Bars und Clubs, sondern bei den Personen im öffentlichen Raum und den 24Stunden Shops sieht.

Kritisch beurteilt Alexander Bücheli, dass der Fokus des Berichtes auf den Problemen liegt und dieser keinen Bezug auf den Mehrwert des Nachtlebens nimmt. Sorgen bereiten der BCK, die immer grösser werdenden Hürden. Die heutigen Vorabklärungen würden mehrere tausend Franken kosten. Besonders störend ist dabei, dass man selbst nach einer sorgfältigsten Überprüfung nicht vor Lärmklagen geschützt sei. Diese Hürden würden dazu führen, dass vor allem weniger kommerzielle ausgerichtete Angebote nicht realisiert würden. Paradoxerweise wird gerade von den Politiker*innen das Fehlen von nichtkommerziellen Ausgangsmöglichkeiten immer wieder thematisiert.

Wir freuen uns, auch nach Abschluss dieser Legislaturperiode, auf eine weitere Zusammenarbeit mit der Stadt und setzten alles daran, das Zürcher Nachtleben weiterhin attraktiv zu gestalten.

Medienmitteilung als PDF

Weitere Auskünfte erteilt:

Alexander Bücheli

Mediensprecher der Bar & Club Kommission Zürich, +41 76 574 49 76

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Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG): Einigung konnte erzielt werden!

Am Dienstag, den 25.09.2018, fand beim Bundesamt für Gesundheit ein Hearing zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG), welche die bewährte Schall- und Laserverordnung (SLV), ersetzen sollte.  Wie mehrmals in den Zeitungen zu lesen war, sah der erste Vorschlag der V-NISSG keine reine Integration, sondern eine Verschärfung der bestehenden bewährten Gesetzgebung vor.

Umso erfreuter sind wir, dass beim Hearing mit dem BAG und verschiedenen Verbänden (Schweizer Bar und Club Kommission, PETZI-Schweiz, SMPA, GastroSuisse, PromoterSuisse) und Fachkreisen (Verband der Tontechniker etc.) ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag gefunden werden konnte. Das Bundesamt für Gesundheit ist bereit, dem Bundesrat, die Streichung der Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden aus der V-NISSG zu beantragen. Ebenfalls könnte die V-NISSG in ihrer Endversion die Anforderungen an die Messmittel für Veranstalter von der heute geltenden SLV übernehmen. Eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus den Verbänden wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den technischen Fachkreisen eine Empfehlung für Messgeräte vor Ort erstellen, welche sowohl die Messqualität als auch den Gesundheitsschutz gewährleisten. In einem weiteren Schritt soll zudem die Branche eine Empfehlung zum Messverfahren für Veranstalter ausarbeiten.

Die Verbände werden eine Messmittel Empfehlung erarbeiten, damit das Bundesamt für Gesundheit die Verordnung entsprechend anpassen kann und dem Bundesrat vorlegen kann. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 1. Quartal 2019 über den Inhalt und die Inkraftsetzung entscheiden.

Medienmitteilung vom 27.09.2018

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Neues Taxigesetz im Kanton Zürich, Überreglementierung gefährdet innovative Transportmittel und somit die Sicherheit im Strassenverkehr

Heute Donnerstag, den 20. September 2018, wurde der Entwurf des neuen kantonalen Gesetzes über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen vorgestellt. Diese sieht vor, das Transportdienste welche auf Sharing-Economy, Peer to Peer Ansätze basieren, zukünftig verhindert würden. Wie Alexander Bücheli, Pressesprecher der Bar & Club Kommission festhält, scheint der beratenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), nicht nur das Bedürfnis junger Menschen nach günstigen Transportmitteln egal zu sein, sie gefährdet durch das Gesetz auch die Sicherheit im Strassenverkehr. Für die Mitglieder der Bar & Club Kommission haben sich Sharing-Economy Transportmittel, wie beispielweise Uber als wichtiges Gäste-Transportmittel, zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Die Sicherheit unserer Gäste liegt uns besonders am Herzen, dazu gehören auch bezahlbare und sichere Transportmittel in der Nacht. Das neue Taxigesetz ist überreglementiert, verhindert einen Markt und kann somit als Heimatschutz bezeichnet werden. Das primäre Ziel scheint der Schutz des traditionellen Taxigewerbes zu sein. Besonders bedenklich ist auch das Signal, dass gerade der technologie- und wirtschaftsfreundliche Kanton Zürich, durch das Taxigesetz neue Ansätze in Bezug auf den Personentransport verhindert. Zudem wurden wir als indirekter Nutzer dieser Dienstleistungen von der WAK nicht angehört.

In diesem Sinn hoffen wir, dass der Kantonsrat das neue Taxigesetz zurückweisen wird. Oder zumindest den Anträgen der Minderheiten zustimmt und sich auf das konzentriert, um was es zu Beginn ging, nämlich um die Vereinfachung des heute kommunal geregelten Taxigewerbes. Falls dies nicht der Fall ist, werden wir als Bar & Club Kommission gegeben falls auch ein Referendum unterstützen.

Weitere Informationen

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24.09.2018, 6. BCK Staff Day

Lieber Mitarbeiter*innen, Willkommen zum sechsten BCK Staff Day.

Dieser bietet nicht nur die einmalige Möglichkeit sich mit aktuellen, für das Nachtleben, relevanten Themen auseinanderzusetzen, genauso wichtig ist neben dem gemeinsamen Lernen das gesellige Zusammensein und der Austausch mit anderen Zürcher Nachtaktivisten.

Als Dankeschön für euer Engagement seid ihr deshalb herzlich zum gemeinsamen Essen in der Gerold Chuchi eingeladen und unter den Teilnehmerinnen wird eine Reise für zwei Personen nach Paris verlost. Denn ihr, liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, seid das Herz und die Seele des Zürcher Nachtlebens.

Der Staff Day richtet sich sowohl an Mitarbeiterinnen, die noch nie einen Staff Day besucht haben – sogenannte Starter – als auch an Follower, die in den letzten Jahren schon einmal daran teilgenommen haben.

Datum: Montag, den 24.09.2018
Zeit: Ab 16.30 Uhr
Location: Hive Club, Geroldstrasse 5, 8005 Zürich
Facebook: Eventpage
Anmelden: online oder an info@bckzh.ch – bis Mittwoch den 19.09.2018

Einladung als PDF

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STREET PARADE 2018

Die Street Parade 2018 glänzt nicht nur mit einem hervorragenden Parade-Line­up, auch das @Night Programm, gestaltet durch die BCK-Mitglieder Bellevue, Fridas Büxe, Hive, Klaus, Plaza, Space Monki, Supermarket und Zukunft lässt einem vor Freude tanzen. Unser Herz erfreut sich auch an der aktiven Lovemobil Beteiligung des Klaus, Akt’s, Bellevue, Terrazzza und Supermarket. Die Bar & Club Kommission freut sich Zürich wieder so bunt, farbig und tanzend zu sehen und wünscht dem Verein Street Parade und allen Beteiligten ein gutes Gelingen.

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EIN BÄNDEL – EINE STARKE COMMUNITY

Zürcher Clubs und Events unterstützen die Pride 2018

Seit 1994 demonstrieren in Zürich Jahr für Jahr Tausende für die Rechte von Schwulen, Lesben und Transgender-Menschen. Im Rahmen der Zürich Pride Week 2018 findet am Freitag, den 15. und Samstag, 16. Juni auf dem Kasernenareal und im Zeughaushof das grosse Festival statt. Der Höhepunkt ist dabei der traditionelle samstägliche Demonstrationsumzug durch die Innenstadt. Das Motto 2018: „Same Love – Same Rights“ ist nötig, weil das Gesetz noch immer unterscheidet und Lesben und Schwule zwar in einer eingetragenen Partnerschaft leben, aber nicht heiraten dürfen. Das es die Pride gibt, ist nicht nur politisch von grosser Wichtigkeit, sondern auch für das Zürcher Nachtleben von Bedeutung. Der farbenfrohe Umzug und das Fest auf der Kasernenwiese zieht Besucher*innen von nah und fern an. Es bietet sich somit eine einmalige Möglichkeit die Vielfältigkeit der Zürich Nacht zu präsentieren und sich gleichzeitig für eine Sensibilisierung und Stärkung der Anliegen der LGBT-Community einzusetzen.

Die Zusammenarbeit steht unter dem Motto ein Bändel, eine starke Community und beinhaltet den Verkauf eines Pride-Support-Bändels. Die sich beteiligenden Clubs und Events offerieren den Bändel-Träger*innen am Samstag den 16. oder Sonntag, den 17. Juni eine Eintrittsermässigung in der Höhe von mindestens 5 Franken. Der Bändel-Verkaufserlös, 15 Sfr. pro Bändel, kommt dabei vollumfänglich dem Verein Zurich Pride Festival zugute.

Die Stückzahl ist auf 1’000 limitiert und die Bändel werden im Rahmen der Parade und während des Festivals durch die freiwilligen Helfer*innen des Vereins Zurich Pride Festivals verkauft.

Wie freuen uns auf die Pride 2018, auf den Startschuss einer intensiveren Zusammenarbeit!

Teilnehmende Events

Detailinfos zu den Events als PDF

Pride Website

 

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Integration der Schall und Laser Verordnung in die V-NISSG

Wie verschiedene Medien berichteten, soll die Schall- und Laserverordnung (SLV) zukünftig in die Gesetzgebung Nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) integriert werden. Die Vernehmlassung zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ging am 31.05.2018 zu Ende. Grundsätzlich ist die Integration der bestehenden Schall- und Laserverordnung (SLV) in die NISSG aus Sicht der Bar & Club Kommission Zürich durchaus nachvollziehbar. Regelrecht vor den Kopf gestossen sind wir aber von der Tatsache, dass nicht einfach integriert, sondern die Absicht besteht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen ohne Notwendigkeit zu verschärfen. Die heutige SLV ist erfolgreich eingeführt, allgemein akzeptiert und technisch durch die betroffenen Betriebe gut umsetzbar. Viele der Anpassungen und erhöhten Anforderungen in der V-NISSG scheinen uns willkürlich und entgegen einer bewährten Praxis. Da gerade Bars und Club von den einschneidenden Änderungen betroffen sind und diese im Worstcase gar zu Betriebsschliessungen führen könnten, haben wir als Bar & Club Kommission ausführlich und fristgerecht dazu Stellung bezogen. Nun liegt es beim Bundesamt für Gesundheit und den beratenden Organen, die kritisierten Punkte zu überprüfen und die V-NISSG dementsprechend anzupassen.

Stellungnahme der BCK zur V-NISSG

Für weitere Auskünfte zum Thema, wenden Sie sich bitte an Alexander Bücheli (BCK Pressesprecher).

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10.06.2018 Ja zur Kulturstadt Zürich, Nein zur Sechseläutenplatz Initiative

Am Sonntag, den 10. Juni steht nicht nur die Existenzgrundlage für einzelne Mitglieder und Freunde der Bar & Club Kommission auf dem Spiel. Ein Ja zur Sechseläutenplatz Initiative wäre auch ein Nein zur Kulturstadt Zürich. Kultur entsteht gerade dann, wenn die Möglichkeit existiert diese auszuleben. Der Sechseläutenplatz ist ein gutes Beispiel dafür, was entsteht, wenn die Politik Kultur ermöglicht. Jede Zürcherin und jeder Zürcher findet auf dem Sechseläutenplatz Angebote, die ihrem persönlichen Interesse entsprechen. Vom leeren Platz, der Oper, zur elektronischen Musik, von der Filmschauspielerin auf Tuchfühlung zum Zirkusclown, vom Bröttle bis zum Fondue bietet der Sechseläutenplatz heute alles, was das Herz der Zürcherin und des Zürchers begehrt. Der Sechseläutenplatz überzeugt nicht nur optisch, sondern er ist für Veranstaltungen auch bestens geeignet, es gibt keine Nachbarn und die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ist optimal. Eine Einschränkung der Nutzungstage, wie dies die Initiative fordert, würde zu einem Verdrängungskampf führen, verlieren würden die Stadtzürcher Bürgerinnen.

Kultur gehört in die Mitte der Stadt, der Sechseläutenplatz ist der ideale Ort um Kultur zu zelebrieren, deshalb empfehlen wir im Namen der Bar & Club Kommission Zürich, am 10. Juni 2018, auf eine Politik die Kultur ermöglicht zu setzen und ein Nein zur Sechseläutenplatz Initiative in die Urne zu legen!

Medienmitteilung

 

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Stellungnahme Bundesgerichtsentscheid Innenhof

Der Bundesgerichtsentscheid vom 9. März 2018 gewichtet das Ruhebedürfnis höher als die betriebswirtschaftliche Sicherheit von Kleinunternehmen. Auch wenn durch den Entscheid eine Aussenwirtschaft und kein Nachtcafé betroffen ist, löst dieser Entscheid bei der Bar & Club Kommission Unverständnis aus. Nicht nur, dass das Bundesgericht die vorherigen Entscheide des Zürcher Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts aufhob, welche beide wohlgemerkt über ausgesprochen Kenntnisse der lokalen Situation verfügten, sondern das als Entscheidungsgrundlage eine einseitige, durch Lärmfachleute, dem Cercle Bruit, formulierte Empfehlung und aus unserer Sicht nicht mehr realitätskonforme gesellschaftliche Ausprägungen beigezogen worden sind.

Der Bar & Club Kommission ist es bewusst, dass Innenhöfe anders zu beurteilen sind. Doch jeder Fall muss separat betrachtet werden. Gerade der Entscheid zur Innenhof-Wirtschaft an der Zwinglistrasse halten wir für unzeitgemäss, da das Bundesgericht zwischen 20 und 22 Uhr immer noch dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung besondere Rechnung trägt.

Dieser Bundesgerichtsentscheid gewichtet das Ruhebedürfnis grösser als die betriebswirtschaftliche Sicherheit von Kleinunternehmen. Gartenwirtschaften, Terrassen und Boulevard-Café entsprechen einem Bedürfnis der heutigen Gesellschaft. Ein Gastronomiebetrieb der keine Aussensitzplätze anbieten kann, hat es über den Sommer hinweg schwer, wirtschaftlich zu überleben.

Der Bar & Club Kommission hofft das es sich bei diesem Bundesgerichtsentscheid tatsächlich um einen durch die spezielle Situation begründeten Einzelfall handelt. Wir setzen alles daran, dass sich zukünftigeEntscheide an einem zeitgemässen Rahmen orientieren. Dabei hoffen wir auch auf die Unterstützung der urbanen Zentren der Schweiz, denn eines ist klar, eine den Bedürfnissen angepasstes Gastronomie und ein vielseitiges Kulturangebot ist mitentscheidend für die Zufriedenheit der städtischen Bevölkerung!

Stellungnahme