Per 01.01.2018 tritt im Kanton Zürich, das Gesetz über die Anforderungen für private Sicherheitsdienstleistungen in Kraft. Das Gesetz zieht Änderungen im Polizeigesetz und Gastgewerbegesetz mit sich. Die Bar & Club Kommission begrüsst die Bestrebung den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen zu reglementieren. Solange diese der Sicherheit des Gastes dienen und nicht zu einer unverhältnismässigen Kostensteigerung führt! Zur Klärung der offenen Punkte, hat die Bar & Club Kommission eine Wegleitung als Ergänzung zum Kantonalen Merkblatt über die Anforderungen an Sicherheitspersonal im Gastgewerbe verfasst. Diese richtet sich an Gastronomiebetriebe, die auf private Sicherheitsdienstleistungen zurückgreifen.
BCK_Wegleitung_Private_Sicherheitsdienstleistungen_Dezember_2017
Kantonales_Merkblatt VD Anforderungen Sicherheitspersonal GGG
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